Zusätzlich zum Beitragszuschuss an die Gemeinden für die gesamte Kindergartenzeit wird der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 einführen. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
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