SG 54

Asylwesen

WER MACHT WAS?

Asylwesen
Das Asylwesen ist für Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Diese Hilfe beinhaltet monatliche Auszahlungen entsprechend den jeweiligen Regelsätzen sowie Krankenhilfe.
Das Asylwesen ist ebenfalls zuständig für die Ausstattung der Asylbewerber-Unterkünfte, die Organisation und Belegung der Unterkünfte sowie für den laufenden Betrieb.


Ausländer-Amt
Das Ausländer-Amt ist für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltstitel zuständig, sowie für die Erteilung von migrationsrechtliche Auflagen, wie zum Beispiel die Auflage zur Wohnpflicht im Stadt- und Landkreis. Es ist auch für den Vollzug von Abschiebungen zuständig. Die Ausländer-Behörde begleitet die Asylbewerber während des Verfahrens, vollzieht die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und entscheidet in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitserlaubnis-Anträge von Asylsuchenden.



Jugendamt
Das Jugendamt ist für die Betreuung von unbegleiteten Minderjähren (umA) zuständig. 
Aktuell fliehen viele Menschen vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern und suchen Schutz in Deutschland. Darunter befinden sich auch viele junge Menschen, die ohne ihre Eltern geflohen sind und in unser Land einreisen. Diese Minderjährigen genießen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besonderen Schutz und Fürsorge. Aus diesem Grund werden sie im Allgemeinen in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht, die zumeist von Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern geleitet werden. Neben der Versorgung steht die Vermittlung von Deutschkenntnissen, die Eingliederung in Schule und die Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive im Mittelpunkt der Betreuung.

 

Informationen zum Sachgebiet Asylwesen im BayernPortal des Freistaats