Hotline des Freistaats:

Der Freistaat beantwortet von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Samstag von 10 bis 15 Uhr an der Coronavirus-Hotline Fragen. Telefon 09131 / 68085101

Abklärung bei Symptomen

Bitte wenden Sie sich für die Abklärung medizinischer Symptome weiter unter Telefon 116 117 an den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung oder an Ihren Hausarzt.

Die Kassenärztliche Vereinignung Bayern (KVB) bietet eine Suchfunktion, in der die Arztpraxen aufgelistet werden, die in Ihrer Region einen kostenlosen Test durchführen. Unter www.kvb.de finden Sie unter dem Stichwort Arzt/Psychotherapeutensuche ein Suchfeld. Oder nutzen Sie den direkten Link zur Suche.

Bei Fragen erreichen Sie uns am besten so:

Das Gesundheitsamt ist Ansprechpartner...

... wenn Sie Fragen zum Management von Kontaktpersonen und Fällen oder zur Hygiene haben. Schreiben Sie am besten eine E-Mail an g-amt@lra-toelz.de (Tel. 08041 505-483)

Das Gesundheitsamt wird nicht tätig, wenn Personen symptomatisch sind, aber ohne direkten Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person waren. Hier sind die Hausärzte oder die kassenärztliche Vereinigung die richtigen Ansprechpartner.

 

Zentrales Internetangebot zur Coronasituation in Bayern: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/coronavirus/

 

 

Rechtsgrundlagen

Alle Rechtsgrundlagen und Bekanntmachungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums abrufbar. Sie können hierüber die konsolidierte Fassung der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie auch in Fremdsprachen, in leichter Sprache sowie per Video in Gebärdensprache abrufen. …mehr

Eckpunkte und Antworten auf häufige Fragen

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat Antworten auf viele Fragen zu diversen Themenbereichen zusammengestellt. …mehr

Verdienstausfall; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Wenn Sie bestimmte übertragbare Krankheitserreger in sich tragen bzw. ein Verdacht dahingehend besteht, stellen Sie eine Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen dar. Wird Ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes deshalb verboten ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie erleiden aufgrund dessen einen Verdienstausfall, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten. …mehr

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime

Der Besuch in Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen ist nur mit Einschränkungen erlaubt. Es gelten die Regelungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ausnahmen für Besuchsrechte in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheimen sind darin geregelt. …mehr

Informationen zu Corona in Leichter Sprache

Corona ist eine neue Art von Grippe. Sie ist sehr ansteckend. Damit sich nicht viele Menschen auf einmal anstecken, gibt es Ausgangsbeschränkungen. Wegen der Ausgangsbeschränkungen darf man manche Dinge nicht mehr. Manchmal muss man auch bestimmte Dinge beachten. Die Staats-Regierung von Bayern erklärt in einfacher Sprache, was das bedeutet. …mehr

Weiterführende Links

...bieten weitere Informationen zur aktuellen Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie. Die Liste wird immer wieder aktualisiert. …mehr