SG 72

Gaststätten- und Lebensmittelrecht, Vollzugsaufgaben, Veterinäramt

Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben oder übernehmen benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Hierzu sind umfangreiche Unterlagen vorzulegen.

Lebensmittelkontrolle

Betriebs- und Produktkontrollen im Lebensmittel-vertreibendem und verarbeitendem Gewerbe sowie Kontrolle von Takbakerzeugnissen, Kosmetik und Bedarfsgegenständen beugen gesundheitlichen Problemen der Verbraucher vor.

Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung

Die Haltung von Tieren muss angezeigt werden: Tierschutzrechtliche Erlaubnis. Mit diesen Daten kann die Kreisbehörde in der Tierseuchenbekämpfung aktiv werden.

 

Informationen zum Sachgebiet 72 imBayernPortal des Freistaats: