Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen,

Ich freue mich, dass Sie sich über das Jobcenter Bad Tölz Wolfratshausen informieren. Wir sind zuständig für die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Zu unseren Aufgaben gehören Unterstützungsleistungen für den Lebensunterhalt, Fördermöglichkeiten, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Zudem die Themen Arbeit und Ausbildung für die Kundinnen und Kunden in unserer Zuständigkeit.


„Mir ist es wichtig, dass Sie uns auf Augenhöhe begegnen können, wir Sie individuell beraten und gemeinsam nach Lösungen suchen.“
Fabian Wilhelm, Geschäftsführer

 

Kontakt mit dem Jobcenter

Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen und der Agentur für Arbeit Rosenheim.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen innerhalb der Öffnungszeiten für persönliche Beratungen gern zur Verfügung.

Nach vorheriger Terminvereinbarung haben wir für unsere Kunden geöffnet. Bitte vereinbaren Sie daher telefonisch einen Termin bei Ihrem Leistungssachbearbeiter bzw. Integrationsfachkraft. Neukunden wenden sich bitte an die Eingangszone unter 08041 7854 352.

Anträge auf Arbeitslosengeld II sowie alle anderen Unterlagen/Mitteilungen bitte in unseren Briefkasten im Erdgeschoss neben der Eingangstüre einwerfen.

Die Antragstellung ist auch telefonisch unter Telefon 08041 7854-352 oder 08041 7854-777) oder per E-Mail an jobcenter-bad-toelz-wolfratshausen@jobcenter-ge.de möglich.

Wir sind auch online für Sie da!

Für eine schnelle, unkomplizierte Antragstellung oder zum Nachreichen von fehlenden Unterlagen haben Sie die Möglichkeit online mit uns zu kommunizieren.

Über die Website www.jobcenter.digital.de können Sie bequem von zu Hause aus oder über Ihre mobilen Endgeräte (Smartphone, Tablett, Laptop, usw.) viele Dinge erledigen, wie zum Beispiel:
• Bürgergeld beantragen (Neuantrag)
• Veränderungen mitteilen (z. B. eine Adressenänderung, Auszug oder Zuzug einer Person, Meldung von Arbeitsaufnahmen, Übersendung von Ausbildungs- / Arbeitsverträgen)
• Bürgergeld verlängern (Weiterbewilligungsantrag)
• Ortsabwesenheiten beantragen
• Postfachnachrichten senden - das ist die datenschutzsichere Alternative zur E-Mail (mit der Möglichkeit Unterlagen hochzuladen)

Ihre Vorteile von www.jobcenter-digital.de:

• Schnellere Kommunikation mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
• Schnellere Reaktions- und Bearbeitungszeiten Ihres Anliegens
• Direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Integrationsfachkraft durch Postfachnachrichten
• Zeit- und Kostenersparnis zum bisherigen Posteinwurf Ihrer Anträge.

Sie haben noch keinen Zugang zu www.jobcenter-digital.de?

Dann holen Sie sich jetzt Ihre Zugangsdaten. Diese bekommen Sie nach persönlicher Vorsprache in der Eingangszone im Jobcenter. Bringen Sie dazu ein Ausweisdokument zur Identifizierung mit.

Informationen zum Jobcenter im BayernPortal des Freistaats



Bürgergeld:

Seit Januar 2023 erhalten alle Menschen Bürgergeld, die bisher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben. Anspruchsberechtigt sind Personen, die erwerbsfähig sind und entweder aktuell keine Arbeit haben oder mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken und für die andere, vorrangige Leistungen (wie Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind, um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Auch Personen, die nicht arbeiten können, die aber mit Bürgergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenleben, können Bürgergeld erhalten, sofern sie finanzielle Unterstützung benötigen.

Sie haben Fragen zum Bürgergeld?
Informationen sind abbrufbar beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Unterstützung zur Aufnahme einer Beschäftigung:

Das Jobcenter kann Sie zudem dabei unterstützen, sogenannte Grundkompetenzen, wie beispielsweise Lesen, Schreiben, Rechnen, nachzuholen. Zusätzlich erhalten Weiterbildungsteilnehmer bei erfolgreich bestandenen Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Mit einem persönlichen Coaching können Bürgergeld-Berechtigte noch besser dabei unterstützt werden, wieder eine dauerhafte Arbeit aufnehmen zu können. Die Kolleginnen und Kollegen des Jobcenters beraten Sie gern zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten.


Neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es auch noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das wiederum ist eine Leistung der Sozialhilfe, für die das Sozialamt im Landratsamt zuständig ist.