Bayerisches Krippengeld

Zusätzlich zum Beitragszuschuss an die Gemeinden für die gesamte Kindergartenzeit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes vom Freistaat Bayern mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.