Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 sowie zum 31.12.2018 sind bei BORIS Bayern abrufbar.
Mitglieder des Gutachterausschusses
Die Gutachterausschüsse wurden 1960 mit der Einführung des Baugesetzbuches (BauGB) geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Diese Markttransparenz wird vor allem durch die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte erzeugt.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhält die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Diese werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und in zusammengefasster Form erfasst.
Bei der Geschäftsstelle des Gutacherausschusses mit Sitz im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen können auf schriftliche Anfrage Bodenrichtwerte etc. angefordert werden. Entsprechende Anfragsformulare finden Sie hier
Einen Überblick aus der Geschäftsstelle über die Aufgaben und Statistiken zu Auskünften finden Sie im Geschäftsstellenbericht.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte vom Landkreis Bad Tölz–Wolfratshausen zum 31.12.2020 sowie zum 31.12.2018 sind im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN abrufbar.
Falls Sie einen zurückliegenden Bodenrichtwert benötigen, verwenden Sie bitte das Antragsformular.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Falls Sie eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung benötigen, verwenden Sie bitte das Antragsformular.
Versand der Bodenrichtwertliste
Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
- Bodenrichtwerte; Auskunft
- Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
- Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
- Gutachter im Gutachterausschuss; Berufung und Abberufung
Informationen zur Geschäftsstelle im BayernPortal des Freistaats