Seit 9. November 2020 ist die derzeit gültige Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) in Kraft, darin enthalten sind die letzten Änderungen vom 12. Februar 2021.
Einreise aus Virusvariantengebieten, z.B. Tirol
Bei der Einreise aus Virus-Mutationsgebieten gibt es Ausnahmen für Berufspendler in systemrelevanten Betrieben.
Systemrelevante Betriebe müssen sich bis Dienstag, 16. Februar, 9 Uhr im Landratsamt melden...weiterlesen
Virus-Mutationsgebiete laut RKI: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Anmeldepflicht:
Die Einreisesituation ist von der zuständige Kreisverwaltungsbehörde aktuell zu überwachen und zu bewerten.
Um von Ihrer Einreise zu informieren, sind Sie grundsätzlich verpflichtet eine Digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Die Bestätigung einer erfolgreichen Anmeldung ist bei Einreise mitzuführen. (Alternativ können Sie das manuelle Einreiseanmeldung-Formular nutzen).
Quarantäneverpflichtung:
Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet
aufgehalten haben sind Sie grundsätzlich verpflichtet sich nach Ihrer Einreise 10 Tage in Quarantäne zu begeben.
Eine Verkürzung der Quarantäneverpflichtung ist nur durch negative Corona-Virus-Testung und intakter Gesundheit möglich! (Frühestens am 5. Tag nach der Einreise möglich!) Information zur Quarantäneverpflichtung: sonstige Regelungen und Ausnahmen im Detail finden Sie unter §2 BayEQV.
Test-Nachweispflicht:
Grundsätzlich sind alle Personen, die nach Bayern einreisen verpflichtet eine aktuelle negative Corona-Virus-Testung den zuständigen Behörden vorzulegen. (Einreichungsfrist weniger als 48 Stunden)
- Bei Einreisen aus Hochrisiko-Gebieten (Einreichungsfrist weniger als 24 Stunden). Das Robert-Koch-Institut informiert über internationale Risikogebiete.
- Bei Einreisen aus Virus-Varianten-Gebieten (Test vor Einreise und Einreichungsfrist weniger als 24 Stunden)
Sonstige Regelungen /Ausnahmen im Detail finden Sie in der Allgemeinverfügung Test-Nachweis
AV-Test-Nachweis
Übersendung der Testunterlagen an EQV@lra-toelz.de (Betreff: Befund-Einreise).
Folgende Test-Institution steht zur Verfügung:
https://www.coronatest-toelz.de/
Ausnahmen
Auch Ausnahmen werden in der EQV geregelt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die digitale Einreiseanmeldung zu nutzen, können Sie alternativ können das manuelle Einreiseanmeldung-Formular nutzen.
Weitere Details regelt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
Corona-Pandemie: Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten
Bitte beachten:
Alle Ausnahmeregelungen besitzen ihre Gültigkeit nur, sofern keine typischen Symptome einer CoronaVirus-Infektion wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs und Geschmacksverlust vorliegen.