SG 62

Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin

Die Hauptaufgabe besteht darin schädliche Einwirkungen auf den Bürger sei es durch Infektionskrankheiten, schlechte Hygienische Verhältnisse oder Umwelteinflüsse zu verhindern bzw. zu minimieren, was präventive also Vorbeugemaßnahmen mit einschließt.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, was die Betreuung von Tuberkulosekranken mit einschließt, sowie die Überwachung der hygienischen Vorschriften in öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser, Pflegeheime, aber auch Kindergärten oder Tattoostudios.  Dabei spielt die Trinkwasserhygiene und die Überwachung von Badegewässern eine große Rolle. Auch die Auswirkungen von Umwelteinflüssen, z.B. Bodenschutz, werden hier beurteilt.

Ein weiterer Schwerpunkt sind Beratungen in Fragen des Infektionsschutzes, hier vor allem Impfberatungen, der allgemeinen Hygiene, der Reisemedizin und im Bereich Umweltmedizin. Es wird ein anonymer kostenloser HIV-Test einmal in der Woche angeboten

Belehrung gemäß § 43 IfSG

  • Belehrungen immer montags um 14:00 Uhr
  • Anmeldung mit Online-Terminbuchung
  • Alternativ: Belehrung durch berechtigten Ärztinnen/Ärzten
  • Online-Belehrungen (im Testbetrieb; Kosten: €28,- ACHTUNG: kostenfreie Belehrungen (für Schüler, die eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung durchführen (Praktika im Lebensmittelbereich) nur vor Ort möglich)

HIV- und AIDS-Test:

  • anonym und kostenfrei
  • montags von 08:30 bis 16:30 Uhr
  • Anmeldung telefonisch

 

Qualität der Badegewässer

Badegewässerqualität und Wassertemperatur

 

Ausführliche Informationen zum Sachgebiet im BayernPortal des Freistaats:

 

Beachten Sie bitte die zentrale Informationsseite des Gesundheitsamts zum Coronavirus.