Infektionshygienische Überwachung und Beratung
Infektionshygienische Überwachung und Beratung von Gemeinschaftsunterkünften, Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen sowie von Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Behandlungs-, Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheits- und Körperpflege, von Tätowier- und Piercingstudios und Campingplätzen
Rechtsvorschriften:
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG) Art. 12, 18
- Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG)
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
- Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)