Menschen mit Behinderung sollen ein Leben in voller Selbstbestimmung bei umfassender gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft führen können.
Diese Forderung gilt in Deutschland durch die Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009. Der Arbeitskreis für Menschen mit Behinderung engagiert sich für dieses Ziel mit unterschiedlichen Angeboten. Besuchen Sie das Internet-Portal des Arbeitskreises für weitere Informationen.