Arbeitskreis für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sollen ein Leben in voller Selbstbestimmung bei umfassender gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft führen können.

Diese Forderung gilt in Deutschland durch die Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009.
 Der Arbeitskreis für Menschen mit Behinderung engagiert sich für dieses Ziel mit unterschiedlichen Angeboten. Besuchen Sie das Internet-Portal des Arbeitskreises für weitere Informationen.