Nach der Geburt eines Kindes sollen künftig der Vater, bzw. gleichgestellte zweite Elternteile einen 2-wöchigen, bezahlten Sonderurlaub bekommen. Der angekündigte Gesetzentwurf zum Familienstartzeitgesetz liegt momentan noch nicht vor.
"Familienstartzeit" - Vaterschaftsurlaub soll 2024 kommen!
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Nach einem Referentenentwurf des Familienministeriums vom März 2023 sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um Eltern frühzeitig eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Kindesbetreuung zu ermöglichen. Danach soll es für Partner oder Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes möglich sein, zehn Arbeitstage lang bezahlte Freistellung zu nehmen, ohne dabei Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Das Familienstartzeitgesetz ist bisher nur angekündigt.
Der neue Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine partnerschaftlich organisierte Aufgabenteilung in der Familie wünschen. Jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich gelingt dies nur jedem fünften Vater. Die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist noch immer groß.
Im Rahmen des Panels "Kita-Krise, Teilzeitfalle, Kinderarmut - Was muss die Politik JETZT für Familien tun?" sprach Lisa Paus über Vereinbarkeitsbedingungen und Hürden auf dem Weg zu einer familienfreundlichen Gesellschaft und den Stellenwert von Familienpolitik. Alle drei Säulen werden durch die zentralen familienpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode gestärkt: Kindergrundsicherung | Kita-Qualitätsgesetz und Ausbau der Ganztagsbetreuung | Einführung einer Familienstartzeit;