Erweiterte Zuständigkeit

Die Bürger des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen haben die Möglichkeit das Dienstleistungsangebot von 10 weiteren oberbayerischen Zulassungsbehörden zu nutzten. Mit folgenden Behörden wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen:

  • Landratsamt Berchtesgadener Land
  • Landratsamt Fürstenfeldbruck
  • Landratsamt Garmisch-Partenkirchen 
  • Landratsamt Miesbach
  • Landratsamt Mühldorf am Inn
  • Landratsamt München
  • Landratsamt Rosenheim
  • Stadt Rosenheim
  • Landratsamt Starnberg
  • Landratsamt Traunstein


Ebenso stehen den Bürgern dieser Zulassungsbezirke die Dienste der Zulassungsbehörden Bad Tölz und Wolfratshausen zur Verfügung.

Im Rahmen der erweiterten Zuständigkeit können folgende Vorgänge abgewickelt werden:

  • Zulassungen von Neufahrzeugen
  • Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter/auf eine neue Adresse
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs
  • Änderung der Kennzeichenart (Saisonkennzeichen oder Historisches Kennzeichen)
  • Änderungen in den Fahrzeugpapieren

Die Zuständigkeit bleibt bei der Zulassungsbehörde am Wohnort oder Betriebssitz.