Die Bürger des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen haben die Möglichkeit das Dienstleistungsangebot von 10 weiteren oberbayerischen Zulassungsbehörden zu nutzten. Mit folgenden Behörden wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen:
- Landratsamt Berchtesgadener Land
- Landratsamt Fürstenfeldbruck
- Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
- Landratsamt Miesbach
- Landratsamt Mühldorf am Inn
- Landratsamt München
- Landratsamt Rosenheim
- Stadt Rosenheim
- Landratsamt Starnberg
- Landratsamt Traunstein
Ebenso stehen den Bürgern dieser Zulassungsbezirke die Dienste der Zulassungsbehörden Bad Tölz und Wolfratshausen zur Verfügung.
Im Rahmen der erweiterten Zuständigkeit können folgende Vorgänge abgewickelt werden:
- Zulassungen von Neufahrzeugen
- Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter/auf eine neue Adresse
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Änderung der Kennzeichenart (Saisonkennzeichen oder Historisches Kennzeichen)
- Änderungen in den Fahrzeugpapieren
Die Zuständigkeit bleibt bei der Zulassungsbehörde am Wohnort oder Betriebssitz.