Willkommen auf der Internet-Seite vom Landrats-Amt!

 

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Hier finden Sie Infos in Leichter Sprache.

Leichte Sprache können
alle Menschen verstehen.

zum Beispiel:

  • Menschen, die nicht gut lesen
    und schreiben können.
  • Menschen, die nicht gut
    deutsch können.

Die Internet-Seite vom Landrats-Amt in Leichter Sprache

Frage © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Wir wollen, dass uns alle Menschen verstehen.

Deshalb erklären wir in Leichter Sprache

zum Beispiel:

  • Was ist ein Land-Kreis?
  • Was macht das Landrats-Amt?
  • Was für Angebote gibt es für Menschen mit Behinderung?
  • Wie komme ich zum Landrats-Amt?
  • Was bedeuten die Fach-Wörter?

 

So funktioniert die Internet-Seite:

 

Eine Überschrift ist in einem grauen Balken mit einem Dreieck ganz links.

Hier verstecken sich Texte und Bilder.

 

Sie klicken auf einen Balken mit der Überschrift.

Seite öffnen © Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen_Pressestelle          Eine Seite klappt auf.

 

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Wenn Sie von Balken zu Balken klicken, öffnet sich die angeklickte Seite.
Die vorher offene Seite schließt sich automatisch.

Was ist ein Land-Kreis?

 

 

 

Grossansicht in neuem Fenster: Landkreiskarte © Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Land-Kreis Bad Tölz - Wolfratshausen ist ein

Gebiet in Ober-Bayern.

Zu einem Gebiet gehören viele Städte und Gemeinden.

In unserem Land-Kreis arbeiten 21 Städte und Gemeinden zusammen.

Die Städte und Gemeinden unseres Land-Kreises heißen:

  • Gemeinde Bad Heilbrunn
  • Stadt Bad Tölz
  • Gemeinde Benediktbeuern
  • Gemeinde Bichl
  • Gemeinde Dietramszell
  • Gemeinde Egling
  • Gemeinde Eurasburg
  • Gemeinde Gaißach
  • Stadt Geretsried
  • Gemeinde Greiling
  • Gemeinde Icking
  • Gemeinde Jachenau
  • Gemeinde Kochel am See
  • Gemeinde Königsdorf
  • Gemeinde Lenggries
  • Gemeinde Münsing
  • Gemeinde Reichersbeuern
  • Gemeinde Sachsenkam
  • Gemeinde Schlehdorf
  • Gemeinde Wackersberg
  • Stadt Wolfratshausen

 

 

Stadtansicht © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Jede Stadt hat eine eigene Stadt-Verwaltung.
Fast jede Gemeinde hat eine eigene Gemeinde-Verwaltung.

Manchmal haben kleine Gemeinden eine Verwaltung zusammen.

Das nennt man dann Verwaltungs-Gemeinschaft.
Die Abkürzung heißt VG.

Es gibt aber nur ein Landrats-Amt für den ganzen Land-Kreis.
Die Haupt-Stelle ist in Bad Tölz.
In Wolfratshausen gibt es auch eine Außen-Stelle.
Dann muss man nicht extra nach Bad Tölz fahren.

 

Was macht das Landrats-Amt?

 

Eingang Landratsamt mit Wiese © Landratsamt Bad Töl-Wolfratshausen_Pressestelle

Das Landrats-Amt ist in Bad Tölz.
Das Landrats-Amt ist eine große Behörde mit vielen Büros.
Das Landrats-Amt ist für alle Bürgerinnen und Bürger da.
Das Landrats-Amt ist auch für die Betriebe im Land-Kreis da.

 

Großraumbüro © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Im Landrats-Amt arbeiten 550 Menschen.
Sie heißen Beschäftigte.
Ihr Chef ist der Landrat.

 

Arbeitsplatz Büro © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Alle Beschäftigte haben andere Aufgaben.

zum Beispiel:

  • Sie schreiben Briefe.
  • Sie beraten Menschen.
  • Sie wenden Gesetze an.

 


Sitzungssaal © Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen_Pressestelle

Im Landrats-Amt trifft sich auch der Kreis-Tag.
Das ist eine Gruppe von Politikern.
Diese Politiker nennt man Kreis-Räte.
Die Kreis-Räte kommen alle aus dem Land-Kreis Bad Tölz - Wolfratshausen.
Die Kreis-Räte sind von den Bürgerinnen und Bürgern im Land-Kreis gewählt worden.

Im Kreis-Tag gibt es 60 Kreis-Räte.
Sie entscheiden über alle wichtigen Dinge im Landkreis.

 

Landrat Josef Niedermaier 2019 © Ralf Gerad Fotografie

Der Land-Rat vom Land-Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen
heißt Josef Niedermaier.
Er ist der Chef vom Landrats-Amt.
Er ist auch der Chef vom Kreis-Tag.

Josef Niedermaier ist seit 2008 der Land-Rat vom Land-Kreis.
Er gehört zur Partei Freie Wähler.

Was für Aufgaben haben die Beschäftigten?

 

Netzwerk © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Die Beschäftigten im Landrats-Amt haben unterschiedliche Aufgaben.

Die unterschiedlichen Aufgaben werden in den Abteilungen verteilt.

In den Abteilungen gibt es unterschiedlichen Sachgebiete.

In den Sachgebieten gibt es nochmal verschiedene Ämter.

zum Beispiel:

Gesundheits-Amt

 

Betriebsarzt © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Beim Landrats-Amt gibt es ein Gesundheits-Amt.
Gesundheit ist ein wichtiges Thema.

Das macht das Gesundheits-Amt:
zum Beispiel:

  • Ein Kind geht zum ersten Mal in die Schule.
    Vorher muss das Kind zum Gesundheits-Amt.
    Dort prüft ein Arzt, ob das Kind gesund ist.
  • Wer in einer Gaststätte arbeiten will, braucht ein Gesundheits-Zeugnis.
    Das Gesundheits-Zeugnis bekommt man im Gesundheits-Amt.

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Gesundheits-Amt ist die Abteilung 6.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Gesundheits-Amt

Kinder und Jugendliche

Familienassistenz © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Kinder, Jugendliche und Eltern brauchen manchmal Hilfe.

Diese Hilfe bekommen Sie beim Amt für Jugend und Familie.

Das Amt für Jugend und Familie im Landrats-Amt arbeitet für die Familien im ganzen Landkreis.

 

Eltern mit Kind 1 © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Zum Beispiel:

  • Wenn es Probleme mit der Erziehung gibt.
  • Wenn das Kind eine Behinderung hat und eine besondere Hilfe braucht.

 

Kindergarten © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Oft bezahlt diese Hilfe das Amt für Jugend und Familie.

Das Amt hilft auch den Gemeinden, dass jedes Kind einen Platz im Kinder-Garten bekommt.

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Amt für Jugend und Familie ist in der Abteilung 5.
Es heißt auch Sachgebiet 52.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Amt für Jugend und Familie

Soziales

verschieden alte Menschen © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Menschen brauchen manchmal Hilfe für ihr Leben.

 

Beratung 3 © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Die Menschen können sich im Sozial-Amt beraten lassen und verschiedene Hilfen bekommen.

Oft bezahlt das Sozial-Amt die Hilfen.

 

persönliches Budget © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Es gibt verschiedene Hilfen.

Zum Beispiel:

  • Wenn ein Mensch Pflege braucht.
  • Geld, wenn ein Mensch arm ist.
  • Beratung, wenn ein Mensch sich nicht selbst helfen kann und Unterstützung braucht.

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Sozial-Amt heißt im Landrats-Amt Sozial-Wesen.
Das Sozial-Wesen ist in der Abteilung 5 das Sachgebiet 51.
Es gibt eine Auskunfts-Stelle Sozial-Hilfe.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Sozial-Amt

Schule

Schulansicht © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Jedes Kind muss zur Schule gehen.

Jedes Kind ist anders.

 

selbstbestimmte Auswahl © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Deshalb gibt es verschiedene Schulen.

Manchmal ist es schwer die richtige Schule zu finden.

 

Amt © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Es gibt ein Amt, das Eltern weiter helfen kann.

Das Amt heißt Schul-Amt.

 

Schulassistenz © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Manche Schul-Kinder haben Probleme in der Schule.

Zum Beispiel:

  • Beim Lernen.
  • Oder mit anderen Schul-Kindern.

 

Assistenz erklärt © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Dann brauchen sie Hilfe.

Dafür gibt es beim Schul-Amt Beratung.

Die Beratung heißt:

  • Schul-Psychologische Beratung
  • Inklusions-Beratung

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Schul-Amt ist das Staatliche Schul-Amt.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Schul-Amt

Ausländer

verschiedene Menschen © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Landrats-Amt kümmert sich um Menschen aus fremden Ländern.

Frauen und Männer kommen aus anderen Ländern
nach Deutschland.
Sie nennt man Ausländer.

 

 

Dürre © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Viele Menschen suchen auch Schutz vor:

  • Erdbeben
  • Hochwasser
  • Sturm
  • Dürre

Das nennt man Katastrophe.
Das spricht man so: Ka-ta-stro-fe

 

Formular Lückentext © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Wer im Land-Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen wohnen und arbeiten will, braucht eine Erlaubnis.
Im Gesetz steht, wer eine Erlaubnis bekommen kann.

 

Zusage © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Die Erlaubnis bekommt man im Landrats-Amt.
Das Amt heißt: Ausländer-Wesen.


Manchmal müssen Ausländer wieder in ihre Heimat zurück.
Das passiert, wenn der Antrag abgelehnt wurde.

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Ausländer-Amt heißt im Landrats-Amt Ausländer-Wesen.
Das Ausländer-Wesen ist in der Abteilung 4 das Sachgebiet 43.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie in dem unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Ausländer-Amt

Asyl

Frau flieht aus Kriegsgebiet © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Manche Menschen müssen aus ihrer Heimat fliehen.
Sie kommen dann aus fremden Ländern zu uns.
Weil in ihrem Land zum Beispiel Krieg ist.

Diese Menschen können Asyl beantragen.

 

Beratung © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Wer Asyl beantragt, bekommt Hilfe für:

  • Wohnen
  • Essen
  • Kleidung
  • bei Krankheit

 

Antragstellen 2 © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Um hier zu bleiben muss man einen Asyl-Antrag stellen.
Den bekommt man im Landrats-Amt.

Wenn man Arbeiten will und Asyl-Bewerber ist, braucht man eine Arbeits-Erlaubnis.
Den Antrag bekommt man auch im Landrats-Amt.

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Asyl-Amt heißt im Landrats-Amt Asyl-Wesen.
Das Asyl-Wesen ist in der Abteilung 5 das Sachgebiet 54.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Aysl-Amt

Umwelt

Bergidylle © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Im Land-Kreis gibt es viele Wiesen, Wälder, Flüsse und Tiere.
Das nennt man auch Natur.
Sie braucht Schutz und Pflege.

 

Abgase © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Auch der Mensch braucht Schutz vor Lärm und Dreck.
Dafür gibt es Gesetze.

Das Landrats-Amt sorgt sich um die Natur.
Es prüft ob die Gesetze eingehalten werden.

 

blühende Frühlingswiese © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

 

Es gibt Gebiete, wo Wald und Wiese geschützt sind.

Hier darf man nichts bauen oder verändern.

 

 

Berglandschaft mit See und Fluss © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Landrats-Amt passt auch auf:

  • dass jeder Fluss sauber bleibt.
  • dass Menschen vor Lärm und Dreck aus Fabriken geschützt sind.

 

Seeufer © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

In manchen Flüssen darf man angeln.
Dafür muss man eine Prüfung machen.
Wenn man die Prüfung bestanden hat, braucht man einen Antrag für den Angel-Schein. Den bekommt man im Lantrats-Amt.
Den richtigen Angel-Schein zum Angeln bekommt man bei der Stadtverwaltung.
Man darf nur dort angeln, wo es erlaubt ist.

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Umwelt-Amt heißt im Landrats-Amt nur Umwelt.
Das Umwelt-Amt ist in der Abteilung 3 das Sachgebiet 35.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Umwelt-Amt

Wohnen

wenig Geld © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Landrats-Amt hilft vielen Menschen weiter.

Auch Menschen mit wenig Geld die eine Wohnung suchen.

 

Beratung 3 © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Sozial-Wohnungen sind nur für Menschen mit wenig Einkommen.
Für eine Sozial-Wohnung brauchen Sie einen
Wohn-Berechtigungs-Schein.

Den Wohn-Berechtigungs-Schein können Sie im
Landrats-Amt beantragen.
Nur Menschen mit wenig Einkommen bekommen einen Wohn-Berechtigungs-Schein.

 

Miete © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

 

Wohnen ist teuer.
Wer wenig Geld hat, kann auch Wohn-Geld beantragen.
Das ist ein Zuschuss zur Miete.

 

Frage © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

 

Deswegen berät das Landrats-Amt bei Fragen zum Wohn-Berechtigungs-Schein und zum Wohn-Geld.

 

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Wohn-Amt heißt im Landrats-Amt Wohnungs-Angelegenheiten.
Das Wohn-Amt ist in der Abteilung 2 das Sachgebiet 23.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Wohn-Amt

Bauen

Baustelle © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Man braucht eine Erlaubnis um:

  • Ein Haus zu bauen.
  • Ein Haus umzubauen.
  • Ein Haus abzureißen.

 

Amt © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.


Im Landrats-Amt bekommt man die Erlaubnis.

Das Amt wo man die Erlaubnis bekommt heißt Bau-Amt.

In der Erlaubnis steht genau drin, wie man das Haus bauen oder umbauen darf.

 

Geldstapel © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Wer sich nicht daran hält:

  • muss eine Strafe zahlen. Diese Strafe heißt Buß-Geld.
  • muss das Haus wieder abreißen.

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Bau-Amt heißt im Landrats-Amt Kreis-Bau-Amt
Das Kreis-Bau-Amt ist in der Abteilung 2 das Sachgebiet 22.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite vom Bau-Amt

Führer-Schein

Autofahrer © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Im Landrats-Amt gibt es eine Führer-Schein-Stelle.

Hier können Sie alles regeln, was Ihren Führer-Schein betrifft.

zum Beispiel:

  • einen Ersatz-Führer-Schein beantragen.
  • einen inter-nationalen Führer-Schein beantragen.
  • den neuen EU-Führer-Schein beantragen
  • den Führer-Schein verlängern.

Denn ohne einen Führer-Schein darf man kein Auto fahren.

 

Diebstahl © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Einen Ersatz-Führer-Schein braucht man:

  • wenn Sie Ihren Führer-Schein verloren haben.
  • wenn Ihr Führer-Schein gestohlen wurde.
  • wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Ein Ersatz-Führer-Schein ist wichtig.
Sie dürfen ohne Führer-Schein nicht fahren!

 

Autofahrer mit Straßenkarte © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union Auto fahren möchten, brauchen Sie einen inter-nationalen Führer-Schein.

Den gibt es in der Führer-Schein-Stelle.

 

 

 

Führerschein © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Den neuen EU-Führer-Schein bekommt zum Beispiel:

  • wer noch einen alten Führer-Schein aus Papier hat.
  • wer einen Führer-Schein aus einem anderen Land hat.

Sie können den neuen EU-Führer-Schein beantragen.
Der neue EU-Führer-Schein sieht aus wie eine Scheck-Karte.
Alle Länder der Europäischen Union haben jetzt den neuen Führer-Schein.

 

Achtung © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

 

In Deutschland gilt ein Führer-Schein für 15 Jahre.

Dann muss man den Führer-Schein verlängern lassen.

 

Ansprechpartner

Die Führer-Schein-Stelle heißt im Landrats-Amt
Fahrer-Erlaubnis-Behörde.
Die Führer-Schein-Stelle ist in der Abteilung 3 das Sachgebiet 33.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öffnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite von der Führer-Schein-Stelle

Autos und andere Fahr-zeuge

 

Auto © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Im Landrats-Amt gibt es eine Kfz-Stelle.

Hier können Sie alles regeln, was Ihr Fahr-zeug betrifft.

zum Beispiel:

  • Ihr Auto neu anmelden.
  • Ihr Auto abmelden.
  • einen Antrag für eine Umwelt-Plakette stellen.
  • ein bestimmtes Kenn-zeichen für Ihr Auto vormerken.

 

Ansprechpartner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Die Kfz-Stelle heißt im Landrats-Amt Kfz-Zulassungs-Behörde.
Die Kfz-Stelle ist in der Abteilung 3 das Sachgebiet 33.

Die Ansprech-Partner, die Telefon-Nummern, die E-Mail-Adresse und die Öfnnungs-Zeiten finden Sie im unteren Link.
Die Seite ist aber in schwerer Sprache.

zur Internet-Seite von der KFZ-Stelle

Was für Angebote gibt es für Menschen mit Behinderung?

selbstbestimmtes Leben © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen leben viele Menschen mit Behinderung.
Diese Menschen möchten ihr Leben selbst gestalten.
Uns sie möchten überall mitmachen.
Es gibt aber noch viele Hindernisse.
Es gibt auch viele Vorurteile in unserer Gesellschaft.

 

Beratung © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

In dem unten stehenden Link kommt man auf eine Seite mit vielen Informationen.
Die Informationen sollen Ihnen helfen.
Damit Sie mit Ihrer Behinderung besser zurechtkommen.

 

https://www.sozialwegweiser.net/teilhabekompass

Wie komme ich zum Landrats-Amt?

Anfahrt mit der Bahn und Bus

Zug © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Sie kommen mit dem Zug im Bahnhof Bad Tölz an.

Sie nehmen den Stadt-Bus mit der Nummer 312 in Richtung ZOB/Isarkai.

Oder Sie nehmen den Regional-Bus mit der Nummer 357 in Richtung Tegernsee.

Oder Sie nehmen den Regional-Bus mit der Nummer 379 in Richtung Behördenzetrum.

 

Bus © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Sie kommen mit dem Bus am ZOB/Isarkai an.

Sie nehmen den Stadt-Bus 2 mit der Nummer 312 in Richtung Bahnhof Bad Tölz.

Oder Sie nehmen den Regional-Bus mit der Nummer 357 in Richtung Tegernsee.

Oder Sie nehmen den Regional-Bus mit der Nummer 379 in Richtung Behördenzentrum.

Anfahrt mit dem Auto

Auto © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das ist unsere Adresse:

Landrats-Amt Bad Tölz - Wolfratshausen
(Hauptstelle):
Professor-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

 

Behindertenparktplatz © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Infos zum Parken

Das Landrats-Amt hat Park-Plätze.
Das Parken ist kosenlos.
Es gibt auch Behinderten-Parkplätze.

Wann können Sie uns erreichen?

Telefon © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

E-mail © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das Landrats-Amt ist für Besucher geschlossen.

Sie können aber einen Termin machen.
Dafür brauchen Sie Ihre/n AnsprechpartnerIn.
Ihn/Sie rufen Sie an oder schreiben eine E-Mail.
Dann kommen Sie in das Landrats-Amt rein.

Für die Kfz-Stelle und Führer-Schein-Stelle macht man im Internet einen Termin aus.

Was bedeuten die Fachwörter?

Gesetz

 

Gesetzbuch © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

 

Für das Zusammen-leben braucht der Mensch feste Regeln.
Die Regeln sind für alle Menschen in einem Land.
Solche Regeln heißen Gesetze.
Alle müssen sich an die Gesetze halten.
Gesetze macht die Regierung.
Es gibt in Deutschland zum Beispiel das Grund-Gesetz.
Darin stehen die wichtigsten Regeln für Deutschland.

Landrats-Amt

 

Haupteingang des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen  © Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen_Pressestelle

Das Landrats-Amt besteht aus vielen Ämtern.
Die Ämter heißen auch Abteilungen.
Jede Abteilung hat verschiedene Sach-Gebiete.
Jedes Sach-Gebiete hat eine andere Aufgabe.
An dieser Aufgabe arbeiten die Beschäftigten.
Sie wenden Gesetze an.
An diese Gesetze muss man sich halten, damit alle Menschen friedlich zusammen leben können.
Ob die Menschen die Regeln einhalten prüft das Landrats-Amt.
Im Landrats-Amt gibt es 7 Abteilungen mit insgesamt 29 Sach-Gebieten.

Landrat

Landrat Josef Niedermaier 2019 © Ralf Gerad Fotografie

Die Menschen im Land-Kreis wählen den Landrat
oder die Landrätin.
Er oder sie ist 6 Jahre der Landrat oder die Landrätin.
Der Landrat oder die Landrätin ist der Chef vom Landrats-Amt.
Und er oder sie leitet auch den Kreis-Tag.
Der Landrat oder die Landrätin hat sein Büro im Landrats-Amt.

Kreis-Tag

 

Sitzungssaal © Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen_Pressestelle

Im Landrats-Amt trifft sich der Kreis-Tag.
Das ist eine Gruppe von Politikern aus verschiedenen Parteien.
Diese Politiker nennt man Kreis-Räte.
Die Kreis-Räte kommen alle aus dem Land-Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Die Kreis-Räte sind von den Bürgerinnen und
Bürgern im Land-Kreis gewählt worden.
Sie arbeiten für die Menschen im Land-Kreis.

Im Kreis-Tag gibt es 60 Kreis-Räte.
Sie entscheiden über alle wichtigen Dinge im Land-Kreis.

Barriere-frei

Rampe für Rollstuhlfahrer © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Für Menschen mit Behinderung soll es keine Hindernisse geben.
Alles soll so sein, dass Menschen mit Behinderung es gut benutzen können.
Das nennt man: barriere-frei.

Barriere-frei bedeutet zum Beispiel:

  • Ein Haus hat einen Aufzug.
  • Es gibt ein WC für Rollstuhl-Fahrer.
  • Ein Bus hat eine Rampe.
  • Infos gibt es auch in Leichter Sprache.

Buß-Geld

 

Geldstapel © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Ein Buß-Geld ist eine Strafe.
Ein Buß-Geld muss man bezahlen,
wenn man das Gesetz nicht beachtet hat.
Ein Gesetz ist eine Regel oder eine Vorschrift.

zum Beispiel wenn man:

  • mit dem Auto zu schnell gefahren ist.
  • ein Haus nicht richtig baut.
  • einen Fluss schmutzig macht.

Inklusion

Inklusion © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

bunte Gesellschaft © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

 

Inklusionsklasse © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Inklusion bedeutet:

Alle Menschen gehören dazu.
Von Anfang an.
Trotz aller Unterschiede.
Keiner ist ausgeschlossen.
Alle Menschen leben gleichberechtigt zusammen.
Jeder Mensch ist gleich viel wert.
Aber nicht, weil alle gleich sind!
Unterschiede sind normal.
Jeder Mensch darf sein, wie er ist.
Mit Gesellschaft sind wir alle gemeint.
Alle Menschen, die in einem Land zusammenleben.

 

Inklusion soll überall Wirklichkeit werden.
Auch in den Schulen.
Jedes Kind mit Behinderung soll auf eine
allgemeine Schule gehen können.
So wie jedes andere Kind auch.
Dafür braucht es manchmal Hilfe.
An einigen Schulen lernen Schüler mit und ohne
Behinderung gemeinsam.
Das nenn man: inklusive Klassen.

Rettungs-Dienst, Feuerwehr und Polizei

Rettungs-Dienst

Krankenwagen © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Den Rettungs-Dienst ruft man, wenn ein Mensch krank oder schwer verletzt ist.
Oder wenn ein Unfall passiert ist.
Dann brauchen Menschen ganz schnell Hilfe.

Zum Rettungs-Dienst gehört ein Not-Arzt und ein Kranken-Wagen.
Sie bringen Vefrletzte oder Kranke sicher ins Kranken-Haus.

 

 

Krankenhauseingang © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Mit der Telefon-Nummer 112 ruft man den Rettungs-Dienst und die Feuerwehr an.

Menschen die nicht gut sprechen oder hören können
dürfen auch ein Notruf-Fax schicken.
Das schickt man dann auch an die 112.

Egal ob Anruf oder Fax, diese 5 Dinge muss der Rettungs-Dienst wissen:

  1. Wo wird die Hilfe gebraucht?
  2. Wer ruft an oder schreibt das Fax?
  3. Was ist passiert?
  4. Wie viele sind krank oder verletzt?
  5. Warten, ob noch Fragen kommen!

Feuerwehr

Feuerwehrauto © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Die Feuerwehr hilft Menschen in Lebens-Gefahr, zum Beispiel bei einem Brand oder nach einem Unfall.
Im ganzen Land-Kreis gibt es Feuer- und Rettungs-Wachen.
Dort stehen die Einsatz-Fahrzeuge.

 

 

brennendes Haus © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Mit der Telefon-Nummer 112 ruft man die Feuerwehr
und den Rettungs-Dienst an.

Menschen die nicht gut sprechen oder hören können
dürfen auch ein Notruf-Fax schicken.
Das schickt man dann auch an die 112.

Egal ob Anruf oder Fax, diese 5 Dinge muss der Rettungs-Dienst wissen:

  1. Wo wird die Hilfe gebraucht?
  2. Wer ruft an oder schreibt das Fax?
  3. Was ist passiert?
  4. Wie viele sind krank oder verletzt?
  5. Warten, ob noch Fragen kommen!

 

 


Feuerwehrmänner © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das sind die Aufgaben der Feuerwehr:

  • Notfall-Rettung

    Wenn eine Person schwer verletzt oder erkrankt ist, dann versorgt die Feuerwehr die Person und bringt sie in ein Krankenhaus.

  • Brand-Bekämpfung

    Wenn ein Haus oder ein Auto brennt, dann löscht die Feuerwehr den Brand.

  • Technische Hilfe-Leistung

    Wenn eine Person durch einen Verkehrs-Unfall in einem Auto eingeklemmt ist, dann befreit die Feuerwehr sie vorsichtig.

    Die Feuerwehr entfernt auch gefährliche Stoffe, zum Beispiel Benzin auf der Fahrbahn.

 

 

Überschwemmung © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Katastrophen-Schutz

Wenn ein Unwetter oder eine Überschwemmung das Leben von vielen Menschen bedroht, dann müssen Sie beschützt und gerettet werden.

Bei einer Katastrophe arbeiten die Feuerwehr, der Rettungs-Dienst und das Landrats-Amt zusammen.

Das Landrats-Amt sagt dann, wer was wann machen muss.

Polizei

 

Polizisten © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Die Polizei hat immer offen.

Alle Beschäftigten bei der Polizei helfen und beraten.

In einem Notfall rufen Sie immer die Telefon-Nummer 110 an.

 

 

Verhaftung durch Polizei © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Die Polizei sorgt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Sie schützt Sie vor Gefahren und hilft Ihnen zum Beispiel, wenn Ihnen etwas gestohlen wurde.

Sie nimmt dann eine Strafanzeige auf und versucht, den Täter zu ermitteln.

Sie versucht auch, Straftaten zu verhindern und Bürgerinnen und Bürger vor Straftätern zu warnen.

Die Polizei überprüft außerdem, ob die Regeln im Verkehr eingehalten werden.

 

 

 

Wer hat diese Seite gemacht?

Zeichnungen:

leichte Sprache Titel © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Die Zeichnungen sind aus dem Buch:

Leichte Sprache, Die Bilder,
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung Bremen e.V.

Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

 

Haupteingang des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen © Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen_Pressestelle

Die Fotos sind vom Landrats-Amt Bad Tölz - Wolfratshausen.

 

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Hinweis zur Leichten Sprache:

 

Verstehen © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

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Die Infos sind vom Landrats-Amt Bad Tölz - Wolfratshausen.
Einzelne Sätze und Hinweise sind aus:

Leichte Sprache, Die Bilder,
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