Presseinformation
vom 16.09.2026, Nr. 142
Gartenabfälle richtig entsorgen
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Wer Gartenabfälle hat, steht immer wieder vor der Frage, wie diese umweltgerecht entsorgt werden können. Grundsätzlich darf Grüngut auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verrotten. Auch durch Häckseln und Kompostieren können pflanzliche Abfälle sinnvoll verwertet und als wertvoller, kostenloser Dünger im eigenen Garten eingesetzt werden. Wer diese Möglichkeiten nicht hat, kann Kleinmengen über die Biotonne und größere Mengen über die bekannten Grüngutannahmestellen im Landkreis entsorgen.
In den meisten Fällen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen dagegen verboten. Wer hier unsachgemäß handelt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Grüngut darf nur in seltenen Ausnahmefällen verbrannt werden; dabei gelten strenge Anforderungen. Beispielsweise darf Grüngut nur im Außenbereich und unter Aufsicht von mindestens zwei Personen über 16 Jahren an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Wer die Feuerstelle verlässt, muss die Glut vollständig ablöschen. Um Fehlalarme zu vermeiden, ist es ratsam, ein solches Räumfeuer vorher bei der Integrierten Leitstelle Oberland unter www.raeumfeuer.de anzumelden.
Gartenabfälle gehören auch nicht in Wald und Flur. Durch deren unsachgemäße Ablagerung besteht nämlich die Gefahr, dass die natürliche Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört, Pilzkrankheiten verbreitet oder sogar die Ansiedlung von nicht heimischen Pflanzen wie Indisches Springkraut oder Japanischer Staudenknöterich gefördert werden.
Diese sogenannten Neophyten können die heimische Flora verdrängen und damit auch den von ihr abhängigen Tieren die Lebensgrundlage entziehen. Sie tragen somit zur Veränderung der Artenvielfalt bei.
Für Rückfragen stehen das Sachgebiet Umwelt unter Tel. 08041 505-356 oder die Abfallberatung der WGV Recycling GmbH unter Tel. 08179 933-33 zur Verfügung.
Sabine Schmid
Pressesprecherin
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
