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Presseinformation


vom 15.09.2026, Nr. 140

Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Die Betreuungsstelle des Landratsamtes lädt am Donnerstag, 24.09.2026, alle Interessierten herzlich zu einem Vortrag ein. Thema des Abends ist die „Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“. 

Der Vortrag beginnt um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz. 

Was passiert, wenn es infolge eines Unfalles, einer Krankheit oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr möglich ist, selbst Entscheidungen zu treffen und eigenverantwortlich zu handeln? 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Betreuungsstelle beim Landratsamt referieren zu den Möglichkeiten der Vorsorge für diese Situationen. So kann durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht eine sonst notwendige gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermieden werden. In einer Patientenverfügung können Anweisungen für Entscheidungen im Gesundheitsbereich niedergelegt werden; insbesondere auch für solche in der letzten Lebensphase, wie lebenserhaltende Maßnahmen. 

Der Eintritt ist frei. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung unter 08041/505-450 oder per E-Mail an vorzimmer53@lra-toelz.de gebeten.


Sabine Schmid
Pressesprecherin
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen