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Presseinformation


vom 08.05.2026, Nr. 64

Dreifacher Regelverstoß im Landschaftsschutzgebiet

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Dass das Übernachten im Landschaftsschutzgebiet (LSG) genauso wie ein Lagerfeuer und das Bootfahren trotz derzeit geltendem Fahrverbot auf der Isar nicht erlaubt sind, steht auf sämtlichen Hinweistafeln in den betreffenden LSG. Das kümmerte allerdings zwei Männer wenig, obwohl sie nach eigenen Angaben die Hinweise sogar gesehen hatten. Sie stiegen unterhalb des Sylvensteinsees mit ihren Schlauchbooten in die Isar ein und verbrachten dann die Nacht unerlaubt am Isarufer im Landschaftsschutzgebiet Isarauen auf Höhe Gaißach, zuvor hatten sie offensichtlich ein Lagerfeuer entzündet.

Offenbar hatten sie nicht mit den Naturschutzrangern gerechnet. Einer von ihnen entdeckte sie dort am Morgen und weckte die beiden Männer. Ihr Lagerfeuer hatte aufgrund der extrem trockenen Vegetation bereits auf trockenes Gras und Büsche übergegriffen und ein aufgehängtes T-Shirt angesengt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls galt Waldbrandstufe 3, für das Wochenende wurde Stufe 4 bis 5 prognostiziert. Böiger Wind und Trockenheit erhöhten die Gefahr zusätzlich.

Die beiden Männer wurden durch den Naturschutzranger nicht nur über die Regeln aufgeklärt, sondern sie mussten auch ihre Personalien für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren angeben. Für das unerlaubte Übernachten drohen ihnen nun Bußgelder bis 250 Euro, für das Feuermachen bis 1.500 Euro und für Verstöße gegen die Bootsverordnung bis 5.000 Euro.

Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen