Presseinformation
vom 18.02.2026, Nr. 27
Neues Jagdjahr beginnt am 1. April - Jagdscheinverlängerungen bereits möglich
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Das neue Jagdjahr beginnt am 1. April. Damit alle Jägerinnen und Jäger gut vorbereitet starten können, weist die Untere Jagdbehörde darauf hin, dass Jagdscheine ab sofort verlängert werden können.
Die Untere Jagdbehörde empfiehlt, die Verlängerung frühzeitig zu beantragen, um einen reibungslosen Start in das neue Jagdjahr zu gewährleisten. Der Antrag und welche Unterlagen für die Verlängerung benötigt werden ist unter www.lra-toelz.de/34js abrufbar.
Um den Jagdschein zu verlängern, stehen drei Wege zur Verfügung.
Wer eine BayernID bzw. einen freigeschalteten Personalausweis hat, kann den Antrag online beantragen. Allerdings muss der Original-Jagdschein per Post an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Untere Jagdbehörde, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz eingesendet werden, da die Verlängerung mit Eindruck im Jagdschein vorgenommen wird.
Wer keine BayernID oder freigeschalteten Personalausweis hat, kann den Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt einreichen.
Mit persönlicher Vorsprache nach voriger Terminvereinbarung kann der Jagschein ebenfalls verlängert werden. Buchbar ist dieser unter www.lra-toelz.de/34js. Nach erfolgreicher Buchung erhalten Antragstellende eine Bestätigungsmail, die als Zugangsberechtigung zum gebuchten Termin gilt und am Haupteingang vorzuzeigen ist (Ausdruck oder Smartphone).
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
