Presseinformation
vom 11.02.2026, Nr. 24
Förderung für Geburtshilfe – Landkreis erhält über 947.000 Euro
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen erhält für das Jahr 2024 als Ausgleich für das Defizit in der stationären Geburtshilfe 947.422,31 Euro. Es handelt sich dabei um eine Förderung der Regierung von Oberfranken. Die Gelder stammen aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Seit dem 1. Juli 2019 betreibt das Krankenhaus Starnberg in den Räumen der Kreisklinik Wolfratshausen eine Außenstelle seiner geburtshilflichen Abteilung. Grundlage dieser landkreisübergreifenden Zusammenarbeit ist ein Beschluss des Kreistages vom 6. April 2018, mit dem sich der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen verpflichtet hat, dass am Standort Wolfratshausen in der stationären Geburtshilfe entstehende Defizit mit zu tragen.
Der Landkreis kommt daher seit 2019 zum vierten Mal in den Genuss der Förderung aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, weil im Jahr 2024 die Kriterien der bayerischen Geburtshilferichtlinien erfüllt wurden. So wurden 2024 am Standort Wolfratshausen 551 Geburten betreut. Das entspricht über 50 Prozent der nach Melderecht angemeldeten Neugeborenen im Landkreis. Insgesamt wurden 2024 im Landkreis 1.087 Neugeborene gemeldet.
In den Jahren 2020 und 2021 konnte das sogenannte 50-Prozent-Kriterium nicht erreicht werden, weshalb eine entsprechende Förderung durch den Freistaat Bayern nicht möglich war. Die Kriterien der bayerischen Geburtshilferichtlinien werden für das Antragsjahr 2025 voraussichtlich nicht erfüllt werden.
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
