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Presseinformation


vom 17.06.2026, Nr. 99

Sonnwendfeuer 2026 – Wichtige Hinweise für eine sichere Feier

Johannifeuer

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Am 21. Juni, dem längsten Tag des Jahres, werden im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen traditionelle Sonnwendfeuer entzündet. Damit das Fest für alle Beteiligten ein sicheres und unvergessliches Erlebnis wird, hat das Landratsamt zentrale Vorgaben zusammengefasst, die bei Planung und Durchführung unbedingt zu beachten sind.

Benedikt Pfaller vom Sachgebiet Umwelt weist darauf hin, dass das Feuer mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein muss und ein Abstand von 5 Meter zu leicht entzündlichen Materialien sowie zu sonstigen brennbaren Gegenständen einzuhalten ist. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden; beim Verlassen des Platzes sind Feuer und Glut vollständig zu löschen. Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. 

Nur naturbelassenes Holz darf als Brennstoff verwendet werden. Imprägnierte oder behandelte Hölzer, Spanplatten, Möbel, Altöle, Altreifen oder Kunststoffe sind ausdrücklich verboten und stellen bei Verwendung eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Anzünden von offenem Licht im Wald ist gemäß dem Bayerischen Waldgesetz untersagt. 

Für die Durchführung einer Sonnwendfeier ist eine rechtzeitige vorherige Anzeige bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde erforderlich. Die Kommunen entscheiden – auch unter Berücksichtigung des aktuellen Waldbrand-Gefahren-Index – vor Ort, ob das Feuer genehmigt wird, und können zusätzliche Auflagen erteilen, um Brandgefahren zu minimieren. Vor dem Entzünden muss zudem das Einverständnis des Grundstückseigentümers eingeholt werden. 

Die Integrierte Leitstelle Oberland ist über das geplante Feuer zu informieren (Tel. 0881 / 92585100). Dies ermöglicht eine schnelle Koordination im Notfall. Das Johannifeuer darf ausschließlich zu seinem traditionellen Zweck genutzt werden; eine anderweitige Verwendung, etwa als Mahnfeuer, muss im Rahmen des Versammlungsrechts beim Sachgebiet 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung beantragt werden. 

Wir bitten alle Veranstalter, die genannten Vorgaben strikt zu befolgen und bei Unsicherheiten frühzeitig das Landratsamt zu kontaktieren, damit das Sonnwendfeuer 2026 sicher und im Sinne der Tradition gefeiert werden kann.


Sabine Schmid
Pressesprecherin
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen