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Presseinformation


vom 22.05.2026, Nr. 77

Regelungen auf dem Erholungsgelände Ambach

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen/Münsing. Zum Schutz der Badegäste dürfen seit 15. Mai Hunde nicht auf dem Erholungsgelände Ambach am Starnberger See mitgeführt werden. Diese Regelung gilt bis 15. September. Der Kreistag hatte sich im November mit der Neufassung der Benutzungssatzung beschäftigt und neben dem Hundeverbot im Sommer auch beschlossen, das Feuermachen und Grillen zu untersagen.

Mit den Anpassungen soll den gestiegenen Besucherzahlen und den damit verbundenen Herausforderungen Rechnung getragen werden. Gleichzeitig soll ein rücksichtsvolles und sicheres Miteinander auf dem Gelände gefördert werden.

Eine wichtige Änderung betrifft die Feuerstellen am Seeufer:

Diese wurden aufgelöst, das Feuermachen und Grillen wurden untersagt. Hintergrund sind vermehrte Beschwerden über Rauchbelästigung sowie das durch längere Trockenphasen erhöhte Waldbrandrisiko. Das Feuermachen und Grillen hatte in jüngster Zeit überhandgenommen. Das Grillen auf den Liegewiesen bleibt weiterhin untersagt, um die Situation zu verbessern und Konflikte zu vermeiden.

Der Kreistag hatte zudem beschlossen, die bisherige Regelung zum Mitbringen von Hunden beizubehalten: Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September sind Hunde nicht erlaubt, außerhalb dieser Zeit gilt eine Leinenpflicht. Diese Regelung dient dem Schutz der Badegäste und der Gewährleistung ihrer Sicherheit.

Darüber hinaus ist der Einsatz von Drohnen, ferngesteuerten Booten, Flugzeugen, Autos und ähnlichen Geräten während der Badesaison untersagt. Auch Lenkdrachen, insbesondere Kites, sind aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht erlaubt.

Das Erholungsgelände Ambach befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Ostufer Starnberger See bei Münsing“ und wird vom Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen betrieben.

Der Besucherandrang hatte in den letzten Jahren, insbesondere seit der Corona-Pandemie, deutlich zugenommen. Dadurch kam es vermehrt zu Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen, ebenso entstanden Probleme durch das Entfachen von Feuer an nicht erlaubten Stellen verbunden mit Verschmutzungen durch Abfälle. Um dem entgegenzuwirken, wurden im Rahmen regelmäßiger Betreuungsgespräche mit Vertretern der Gemeinde, Polizei, Wasserwacht, Ordnungsdienst und weiteren Beteiligten verschiedene Maßnahmen empfohlen.

Die Beschilderung auf dem Erholungsgelände Ambach wurde entsprechend der neuen Regelungen angepasst. Zudem soll die Kontrolle der Einhaltung der Satzung durch einen beauftragten Sicherheitsdienst verstärkt werden.

Vor dieser Aktualisierung war die Benutzungssatzung, die seit 1976 galt, zuletzt 2005 überarbeitet worden.


Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen