Presseinformation
vom 27.02.2026, Nr. 32
Gartenabfälle umweltfreundlich entsorgen
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Mit steigenden Temperaturen beginnen vielerorts auch die Aufräumarbeiten im Garten, auf Feld und Flur oder im Wald. Grundsätzlich kann Grüngut auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zur Verrottung gebracht werden. Alternativ können die Abfälle durch Häckseln und Kompostieren zur wertvollen und kostenlosen Düngung des Bodens verwertet werden. Sollte hierzu keine Möglichkeit bestehen, können Kleinmengen in der Biotonne oder größere Mengen über die bekannten Grüngutannahmestellen entsorgt werden.
Ein Ablagern der Abfälle im Wald oder in der Landschaft ist nicht zulässig. Auch das Verbrennen des Grünguts ist nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. Hierfür sind strenge Anforderungen einzuhalten. Denn bei unsachgemäßer Entsorgung der Gartenabfälle kann ein Bußgeld drohen. Daher sollten der Nachbarschaft, der Umwelt und letztlich dem eigenen Geldbeutel zuliebe einige einfache Regeln beachtet werden, darunter fällt z.B. das Verbrennen nur außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile unter Aufsicht an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr, die Glut muss beim Verlassen der Feuerstelle abgelöscht werden. Auf jeden Fall ist es ratsam, ein solches Räumfeuer beim Landratsamt und zur Vermeidung von Fehlalarmen bei der Integrierten Leitstelle (Tel.: 0881/92585100) anzumelden.
Mehr Informationen sind beim Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen unter 08041 505-356 (Sachgebiet Umwelt) oder bei der Abfallberatung der WGV Quarzbichl unter 08179 933-33 erhältlich.
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
