Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen der Unteren Naturschutzbehörde
Auf dieser Seite finden Sie die Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen zu den Schutzgebieten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Diese enthalten den Schutzzweck, die Gebietsabgrenzung sowie die geltenden Schutzbestimmungen und Nutzungsregelungen.
In der folgenden Übersicht sind alle Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen enthalten. Für eine gezielte Suche empfiehlt es sich, das Suchfeld unter der jeweiligen Rubrik zu nutzen:
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Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete dienen dem Schutz besonders wertvoller Lebensräume sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten und zählen zu den am strengsten geschützten Gebieten nach Naturschutzrecht.
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete dienen insbesondere dem Schutz des Naturhaushalts, des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung einer Landschaft.
Sonstige Schutzgebiete und Betretungsregelungen
Diese Vorschriften regeln die Erholung in der freien Natur und den Schutz von kleinflächigen Landschaftselementen.
