Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

Verschlüsselter Mailverkehr mit dem Gesundheitsamt
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

  • Beschreibung

    Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

    Spezielle Hinweise für Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen

    Zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle verwenden Sie bitte die verschlüsselte E-Mail über die oben angeordnete Schaltfläche.

    Selbstauskunft für Bewerbungen im Resort Steuern

    Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der zweiten und dritten Qualifikationsebene im Ressortbereich des Landesamts für Steuern (LfSt) (Bewerbung zur/ zum Steuersekretäranwärterin/ Steuersekretäranwärter, bzw. Steuerinspektoranwärterin/ Steuerinspektoranwärter) steht ab 7. September 2026 das neue Selbstauskunftsverfahren zur Verfügung. Der entsprechende Selbstauskunftsbogen (SAB) kann unter Formulare heruntergeladen werden. Er ist vollständig und korrekt auszufüllen und kann entweder ausgedruckt und unterschrieben, ggf. zusammen mit weiteren Nachweisen/ Bescheiden/ Befunden, auf postalischem Weg dem Gesundheitsamt übermittelt werden oder elektronisch über unsere Sichere Mailkommunikation. Das Gesundheitsamt behält sich vor, bei Unklarheiten oder medizinischem Klärungsbedarf gegebenenfalls weitere Unterlagen anzufordern und/ oder die Anwärterin oder den Anwärter zur Präsenzbegutachtung einzubestellen.

  • Voraussetzungen

    Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:

    • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
    • zu Beihilfefragestellungen
    • im Rahmen von Unfallfürsorge
    • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
    • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)
  • Erforderliche Unterlagen

    Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:

     

    • Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
    • Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
    • Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts
  • Formulare

    Spezielle Hinweise für Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen
    • Selbstauskunftbogen (SAB)

      Selbstauskunftsbogen
      für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der zweiten und dritten Qualifikationsebene im Ressortbereich des Landesamts für Steuern (LfSt) (Bewerbung zur/ zum Steuersekretäranwärterin/ Steuersekretäranwärter, bzw. Steuerinspektoranwärterin/ Steuerinspektoranwärter)

  • Kosten

    Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

    Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage
  • Verfahrensablauf

    Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.

    Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.

    Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.

    Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.

  • Verwandte Leistungen