Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung
Kurzbeschreibung
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Beschreibung
Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.
Spezielle Hinweise für Kreis Bad Tölz-WolfratshausenZur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle verwenden Sie bitte die verschlüsselte E-Mail über die oben angeordnete Schaltfläche.
Selbstauskunft für Bewerbungen im Resort Steuern
Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der zweiten und dritten Qualifikationsebene im Ressortbereich des Landesamts für Steuern (LfSt) (Bewerbung zur/ zum Steuersekretäranwärterin/ Steuersekretäranwärter, bzw. Steuerinspektoranwärterin/ Steuerinspektoranwärter) steht ab 7. September 2026 das neue Selbstauskunftsverfahren zur Verfügung. Der entsprechende Selbstauskunftsbogen (SAB) kann unter Formulare heruntergeladen werden. Er ist vollständig und korrekt auszufüllen und kann entweder ausgedruckt und unterschrieben, ggf. zusammen mit weiteren Nachweisen/ Bescheiden/ Befunden, auf postalischem Weg dem Gesundheitsamt übermittelt werden oder elektronisch über unsere Sichere Mailkommunikation. Das Gesundheitsamt behält sich vor, bei Unklarheiten oder medizinischem Klärungsbedarf gegebenenfalls weitere Unterlagen anzufordern und/ oder die Anwärterin oder den Anwärter zur Präsenzbegutachtung einzubestellen.
Voraussetzungen
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:
- in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
- zu Beihilfefragestellungen
- im Rahmen von Unfallfürsorge
- im Rahmen von Sozialhilfegutachten
- im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)
Erforderliche Unterlagen
Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
- Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts
Formulare
Spezielle Hinweise für Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen- Selbstauskunftbogen (SAB)Selbstauskunftsbogenfür Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der zweiten und dritten Qualifikationsebene im Ressortbereich des Landesamts für Steuern (LfSt) (Bewerbung zur/ zum Steuersekretäranwärterin/ Steuersekretäranwärter, bzw. Steuerinspektoranwärterin/ Steuerinspektoranwärter)
- Selbstauskunftbogen (SAB)
Kosten
Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.
Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
- Zeugnisse der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in dienstrechtlichen Angelegenheiten und im Rahmen des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst; Vollzug der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift – GesZVV)
- § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
- Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche KlageVerfahrensablauf
Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.
Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.
Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.
Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.
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