Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter

Verschlüsselter Mailverkehr mit dem Gesundheitsamt
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

  • Beschreibung

    Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersgruppen die Impfbücher durch das Gesundheitsamt durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen gegeben. Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher über diese Impfbuchdurchsicht informiert.

    Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle nutzen Sie bitte vorrangig die oben angeordnete Schaltfläche.

    Weiters finden Sie im Bereich Formulare folgende Unterlagen:

    • Dokumentationshilfe Medizinische Einrichtungen
    • Dokumentationshilfe für Einrichtungen bzw. Übermittlungsbogen an das zuständige Gesundheitsamt
    • Kita Infoschreiben zum Masernschutzgesetz

    Unter den weiterführenden Links finden Sie den Seitenverweis zu "Impfen-Info".

  • Voraussetzungen

    Für die Information zu empfohlenen Impfungen:

    • Keine

    Für die Impfung:

    • Bereitschaft zur Impfung
    • Impffähigkeit
    • Einwilligung der Sorgeberechtigten

     

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Beratung zu empfohlenen Impfungen:

    Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

    Für die Impfung:

    Impfbuch und Einverständniserklärung
  • Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen
  • Kosten

    Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen in der Regel kostenlos.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links

  • Hinweise

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Masernschutzgesetz

    Beachten Sie bitte die Dokumentationshilfen für Gemeinschaftseinrichtungen  und medizinische Einrichtungen (siehe Formulare) sowie das Anschreiben an die Eltern (weiterführende Links).

    Durchführung von Impfungen

    Aktuell werden im Gesundheitsamt keine Impfungen durchgeführt.