Sachgebiet 71 - Tiergesundheitsrecht, Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte, Tierschutz

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Dem SG 71 obliegt der Schutz von Tieren vor seuchenhaften Erkrankungen und deren Auswirkungen. Dabei werden einerseits Monitoringuntersuchungen für bestimmte Tierkrankheiten überwacht sowie auch notwendige Untersuchungen im Verdachtsfall eingeleitet.

Bei Auftreten von Tierseuchen werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Auch die Vorgaben des Handels mit Tieren oder im Reiseverkehr mit Tieren werden überwacht, um das Einschleppen von Tierseuchen oder entsprechenden Krankheitserregern zu verhindern.

Die Überwachung der Haltung bzw. des Transportes oder sonstigen Umganges von Tieren zum Schutz vor Leiden oder Schäden gehört ebenfalls in den Aufgabenbereich von SG 71. Zudem fällt die Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten bei der Lagerung, dem Transport oder Entsorgung ebenfalls in den Bereich von SG 71.