Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Hinweis:

Ohne berechtigtes Interesse sind Springmesser seit 31.10.2024 verbotene Gegenstände.

Sie können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Waffenbehörde bis zum 01.10.2025 straf- und sanktionslos abgegeben werden.