Sachgebiet 64 - Allgemeine Verwaltung, Gewerberecht und Gesundheitswesen

Besuchsadresse

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz

Anmerkungen

Für die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung einer gewerbliche Tätigkeit ist nicht das Landratsamt zuständig sondern die jeweilige Stadt/Gemeinde, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird/wurde.

Das Sachgebiet 64 ist zuständig für den Vollzug des gesamten Gewerberechts mit den dazu gehörenden Nebengesetzen und Verordnungen (mit Ausnahme der Entgegennahme von Gewerbe-An-, -Ab- und -Ummeldungen), des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Handwerksordnung, des Ladenschlussgesetzes, des Apotheken-, Infektionsschutz-, Gesundheitsschutz- und Heilpraktikergesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, der Trinkwasserverordnung und des Ordnungswidrigkeitsgesetzes für die oben genannten Rechtsbereiche sowie des Arzneimittelgesetzes im Bereich freiverkäuflicher Arzneimittel.

Des Weiteren erfolgt der Vollzug des BayPsychKHG für den Bereich Unterbringung und der Vollzug des Bestattungsgesetzes bezüglich Bestattungen außerhalb eines Friedhofs.

Bitte beachten Sie die hilfreichen Informationen, Verlinkungen zu den relevanten Einrichtungen sowie die Beratungsangebote rund um die Existenzgründung. Diese finden Sie auf unserer Webseite im Menü „Leben im Landkreis“ unter „Wirtschaftsförderung“ über die Schaltfläche „Netzwerk rund um die Existenzgründung“ auf der Seite Existenzgründung.