Naturschutz
Zuständigkeiten
- Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
- Bannwald; Erklärung
- Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
- Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
- Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Gestaltung und Pflege von Gärten und Außenanlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Gestaltung und Pflege von kreiseigenen Anlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Neu- und Umbau von kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Betreuung von gartenbaulichen Organisationen
- Gartenkultur und Landespflege; Erstellung von Gutachten
- Gartenkultur und Landespflege; Erstellung von Stellungnahmen an Dritte
- Landschaftsbestandteil; Festsetzung
- Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
- Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung
- Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
- Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
- Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs
- Naturdenkmäler; Festsetzung
- Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur
- Naturschutz; Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
- Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
- Naturschutzrecht in der Straßenplanung; Informationen über Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung
- Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung
- Pflanzenschutz; Allgemeine Hinweise
- Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
- Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung
- Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
Anmerkungen
Der Fachbereich Naturschutz ist Teil der Unteren Naturschutzbehörde. Im Fachbereich wird das europäische und nationale Natur- und Artenschutzrecht vollzogen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um das Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG und das Bayerische Naturschutzgesetz - BayNatSchG. Außerdem werden hier naturschutzrechtliche und waldrechtliche Ordnungswidrigkeiten bearbeitet.
Fachkräfte für Naturschutz verfassen u.a. naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Verwaltungsverfahren anderer Behörden. Moorschutzmanager betreuen und initiieren Projekte zur Wiedervernässung von Mooren und die Biodiversitätsberatung berät Bürger, Landbewirtschafter und Kommunen bei Fragen zu Landschaftspflege- und zu Artenschutzmaßnahmen.
Darüber hinaus ist im Fachbereich auch die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege angesiedelt. Deren Aufgabenbereich erstreckt sich von der Unterstützung von Kommunen bei der Grünordnungsplanung bis hin zur Betreuung und Beratung von Gartenbesitzern und Gartenbauvereinen.