Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung
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Kurzbeschreibung
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege wirkt bei der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft mit.Beschreibung
Aufgaben der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Tätigkeitsfeld Landespflege und Naturschutz können sein:- Die Beratung und Mitwirkung bei Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der fachgerechten Ausführung von ökologischen, landschaftspflegerischen und gestalterischen Ausgleichsmaßnahmen.
- Die fachliche Begleitung bei Maßnahmen der Flurbereinigung, der Dorferneuerung und der Städtebauförderung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
- Die Mitwirkung bei der Erstellung von Pflegekonzepten für öffentliche Naherholungsgebiete.
- Die fachliche Begleitung bei der Betreuung von Naturpark- und Landschaftspflegeverbänden in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz-WolfratshausenBitte beachten Sie unter den weiterführenden Links den Verweis auf unsere Themenseiten "Biotopkartierung" und zu den "Verordnungen Naturschutzgebiete" im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit folgenden Verordnungen:
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Am Ostufer des Starnberger Sees“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Babenstubener Moore“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ellbach und Kirchseemoor“
- Bekanntmachung betreffend das „Naturschutzgebiet Habichau“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hechenberger Leite“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Insel Sassau im Walchensee“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Karwendel und Karwendelvorgebirge“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klosterfilz“
- Bekanntmachung betreffend das „Naturschutzgebiet Leonhardsfilz“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schellenbergmoor“
- Verordnung zum Betretungsrecht im „Wiesenbrütergebiet der Loisach Kochelsee Moore“
- Verordnung über den Schutz der „Königsdorfer Alm“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Zellbachtal“
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen- Biotopkartierung
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat bayernweit die meisten Moore und Streuwiesen.
- Verordnungen Naturschutzgebiete
- Biotopkartierung
Verwandte Leistungen
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- Gartenkultur und Landespflege; Betreuung von gartenbaulichen Organisationen
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