Verordnungen Sachgebiet 31 - Wasser und Boden
Auf dieser Seite finden Sie die im Landkreis geltenden Verordnungen zum Gemeingebrauch an Gewässern, wie zum Bootfahren auf der Isar und zum Tauchen in den Seen des Landkreises. Die Verordnungen regeln die Ausübung des Gemeingebrauchs zum Wohle aller und zum Schutz der Gewässer sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Außerdem finden Sie Verordnungen zur Vorlage von Antragsunterlagen für wasserrechtliche Gestattungen und zu Gewässerbenutzungen.
Beachten sie bitte auch die
Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV).
Diese regelt Form und Umfang der Anträge im wasserrechtlichen Verfahren
(1) Vorhaben, für die ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen ist, sind in Plänen und Beilagen (Unterlagen) so darzulegen, dass das Vorhaben selbst und seine Auswirkungen, insbesondere auf den Wasserhaushalt, die Gewässereigenschaften, den Zustand der Gewässer und andere Umweltbereiche, ersichtlich sind.
(§ 1 Pflichten des Vorhabensträgers, aus WPBV, zuletzt abgerufen am 25.5.2025)
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