Dabei steht der Erhalt einer selbständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung zuhause im Vordergrund. Wir sind ein aufsuchender Dienst und beraten Sie auch gerne bei Ihnen zuhause.
Rechtliche Grundlage dieses Angebots ist § 71 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII).
An die Mobile Seniorenhilfe wenden können sich:
- Alle Seniorinnen und Senioren, die im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen leben und Hilfe bei der Organisation ihres Alltags brauchen
- Angehörige, Bürger und Gemeinden, die von der Notsituation eines älteren Mitbürgers oder einer Mitbürgerin im Landkreis Kenntnis haben
- Ärzte und Institutionen.
Unser Angebot:
- Leistungserschließende und soziale Beratung für alle Bereiche, die den älteren Menschen betreffen
- Beratung zur Bewältigung schwieriger Lebenssituationen
- Beratung in sozialen und sozialrechtlichen Angelegenheiten (keine Beratung in Rentenangelegenheiten)
- Beratung in finanziellen Fragen infolge von Notsituationen, z.B. Krankheit oder Pflegebedürftigkeit
- Konkrete Unterstützung bei Formalitäten und Kontakten mit Behörden
- Organisation von ambulanten Diensten, Haushaltshilfen, Umzug, Renovierung etc.
- Aufbau von individuellen Netzwerken
- Unterstützung der (pflegenden) Angehörigen sowie der Selbsthilfe
- Kooperation mit allen in Frage kommenden Institutionen
- Vernetzungsarbeit, Mitglied im Arbeitskreis „Gerontopsychiatrie“
Die Arbeit der Mobilen Seniorenhilfe ist kostenlos. Sie ist eine Serviceleistung des Landkreises für seine älteren Bürger.
Informationen, die wir im Rahmen unserer Arbeit erhalten, werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.