Das Logo zur Kommunalwahl Bayern zeigt ein Kreuz auf einem Kreis. Daneben steht Deine Wahl. Darunter das Datum 8.3.2026.

Wahlen

Kommunalwahlen am 8. März 2026

Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden am Sonntag, 8. März 2026 statt. 
Wahlberechtigte können am Wahltag von 8 bis 18 Uhr wählen.  

Wenn bei der Bürgermeister- oder Landratswahl auf keine Kandidatin und keinen Kandidat über die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfällt, kommt es zur Stichwahl. Diese findet am 22. März 2026 zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Wissenswertes

  • Wahlvorschläge

    Die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien und Wählergruppen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sich daher nicht selbst zur Wahl stellen, sondern muss von einer Partei oder Wählergruppe nominiert werden. 

    Bei der Bürgermeister- und Landratswahl darf jeder Wahlvorschlag nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten enthalten.

    Unabhängig von der Größe der Gemeinde oder des Landkreises darf bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen jeder Wahlvorschlag höchstens so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie ehrenamtliche Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Nur im Falle einer Mehrheitswahl, das heißt wenn im Wahlkreis nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde, darf die Zahl der sich bewerbenden Personen bis auf das Doppelte der zu wählenden Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder erhöht werden. Die Auswahl und die Reihenfolge der sich bewerbenden Personen legen die Parteien und Wählergruppen in Aufstellungsversammlungen fest.

    Für Wählergruppen ist keine bestimmte Organisationsform vorgeschrieben. Auch lose Zusammenschlüsse von Wahlberechtigten können daher als Wählergruppe auftreten und Wahlvorschläge einreichen.

    Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter machen zunächst spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag (9. Januar 2026) die eingereichten Wahlvorschläge ortsüblich bekannt. Danach werden spätestens am 22. Tag vor dem Wahltag (3. Februar 2026) die für die Wahl zugelassenen Wahlvorschläge ortsüblich bekanntgemacht.

  • Stimmberechtigung

    Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 42. Tag vor der Wahl (25. Januar 2026) bei einer Gemeinde in Bayern für eine Wohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten von ihrer Gemeinde bis spätestens drei Wochen vor der Wahl (15. Februar 2026) eine postalische Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des Wahlrechts bis zum Wahltag warten.

  • Briefwahl

    Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar 2026 durch die Gemeinden ausgegeben und versandt.

    Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ein Grund hierfür muss nicht angegeben werden. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift.


    Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden.

    Der Antrag ist auch per Telefax oder E-Mail möglich, nicht telefonisch. Viele Gemeinden bieten auf ihrer Internetseite oder über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung an, den Wahlschein mit einem Online-Formular zu beantragen. Welche Städte und Gemeinden ein Online-Formular im Internet anbieten, kann im "BayernPortal" nachgesehen werden. Sie erhalten dann folgende Briefwahlunterlagen zugeschickt:

    a) einen Wahlschein
    b) die Stimmzettel
    c) einen Stimmzettelumschlag
    d) einen roten Wahlbriefumschlag
    e) ein Merkblatt.

    Soll ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt werden, muss der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass eine Zustellung unter Berücksichtigung der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten noch möglich ist. Dies kann mehrere Tage dauern. Im Zweifel sollten Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt abholen oder abholen lassen.

    Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

  • Stimmabgabe im Abstimmungsraum am 8. März

    Sie können nur in dem Abstimmungsraum abstimmen, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, ansonsten ist ein Antrag zu stellen. Heben Sie die Wahlbenachrichtigung auf, sie ist wichtig, falls es zur Stichwahl kommt.

    Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen gibt es bis zu vier Stimmzettel, nämlich zur Wahl
    a) der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters,
    b) des Landrats
    c) der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder und
    d) der Kreisrätinnen und der Kreisräte.

    Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters sowie des Landrats je eine Stimme.

    Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisrätinnen und Kreisräte hat jede wahlberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Wie viele Stimmen vergeben werden können, steht ganz oben auf dem Stimmzettel. 

  • Was bedeuten Kumulieren, Panaschieren, Listenwahl

    Kumulieren bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.

    Panaschieren ermöglicht es den Wählerinnen und Wählern, auch Kandidatinnen und Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit sich bewerbende Personen verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.

    Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen.

  • In welcher Reihenfolge wird ausgezählt?

    Die Ergebnisse werden in folgender Reihenfolge ausgezählt:

    1. Bürgermeisterwahl
    2. Landratswahl
    3. Gemeinderatswahl
    4. Kreistagswahl.

    Die Ergebnisse der Landrats- und Kreistagswahlen werden über die Homepage des Landratsamtes abrufbar sein. Die Ergebnisse der Wahlen für das Bürgermeisteramt und den Gemeinderat veröffentlichen die Gemeinden. 
    Die Wahlvorstände und Briefwahlvorstände beginnen frühestens um 18 Uhr mit der Stimmenauszählung.
    Mit den vorläufigen Ergebnissen der Bürgermeister- und Landratswahl ist regelmäßig noch am Wahlabend zu rechnen.

    Die Ermittlung der Wahlergebnisse zum Gemeinderat und Kreistag ist wegen des besonderen Wahlsystems vergleichsweise aufwändig. Je nach Gemeindegröße werden diese Wahlen erst am folgenden Tag ausgewertet. 

Rechtliches

Kommunalwahl 2020

Bundestagswahl 2025

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages fand am 23. Februar 2025 statt. Die Wahlperiode dauert vier Jahre.

Endgültiges Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025
Das endgültige Wahlergebnis des Stimmkreises 222 steht fest. Unter dem Link können Sie die jeweiligen Ergebnisse der zum Stimmkreis gehörenden Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach abrufen.


Europawahl

Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung bilden in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsgrundlage. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach nationalen Wahlgesetzen, nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

 Endergebnis der Wahl zum 10. Europäischen Parlament am  9. Juni 2024 


Landtagswahl

Die vergangene Landtagswahl fand am 8. Oktober 2023 statt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

Das Endergebnis der Wahl zum 19. Bayerischen Landtag ist auf der Seite des Landeswahlleiters des Freistaates Bayern abrufbar. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gehört zum Stimmkreis 111.