Presseinformation
vom 09.03.2026, Nr. 37
Erinnerung an die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit
Gilt für landwirtschaftliche Betriebe, Kleinsthaltungen und Hobby-Geflügelbestände
Ende Februar 2026 ist es in Bayern seit langem zu einem ersten Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND, sog. atypische Geflügelpest) in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding gekommen. Deshalb erinnert das Veterinäramt am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen an die bestehende Impflicht für Hühner- und Putenbestände.
Die Newcastle-Krankheit ist beim Geflügel hochansteckend. Die Inkubationszeit beträgt dabei ca. drei bis sechs Tage. Erkrankte Tiere zeigen einen drastischen Rückgang der Legeleistung, dünnschalige bis schalenlose Eier sowie dünnflüssigen, grünlichgelben Kot, der z.T. mit Blut durchmischt ist. Dazu werden die Tiere hochgradig apathisch, verweigern jegliche Futter- und Wasseraufnahme und bekommen Atemnot. Es sind auch geschwollene Augenlider und bläulich verfärbte Kämme zu beobachten.
Bei schnellen Erkrankungsverlauf können nahezu alle Tiere verenden
Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und um eine mögliche weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern ist eine konsequente Einhaltung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören z. B. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen oder Kleidung, sowie Maßnahmen der Personalhygiene. Die Erreger können direkt über den Kontakt mit erkranktem Geflügel oder indirekt über verunreinigte Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge u. ä.) in einen Bestand eingeschleppt werden. Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen sollte auch das Veterinäramt informiert werden.
Da Hühner und Puten besonders gefährdet sind, besteht eine Impfpflicht für Hühner- und Putenbestände. Dies gilt neben landwirtschaftlichen Betrieben auch für Kleinsthaltungen und Hobby-Geflügelbestände. Geflügelhalter sollten gemeinsam mit einem Tierarzt den Impfstatus ihrer Hühner- und Putenbestände regelmäßig überprüfen und die erforderlichen Wiederholungsimpfungen regelmäßig durchführen.
Die Newcastle Disease ist eine Tierseuche, die nur für Geflügel relevant ist, für andere Haustiere oder den Menschen ist sie nicht gefährlich.
Weitere Informationen unter:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/nd/index.htm
Hinsichtlich der ND-Impfpflicht hat die StikoVet auch eine Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltungen herausgegeben:
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
