Presseinformation
vom 09.02.2026, Nr. 23
Keine Gehölzfällungen von 1. März bis 30. September
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Wer anstehende Gehölzfällungen und größere Schnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und Hecken erledigen möchte, muss den 1. März im Auge behalten. Denn ab dann gilt wie jedes Jahr das jahreszeitliche Verbot von Gehölzfällungen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Vegetationsperiode zwischen 1. März und 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche abzuschneiden und Bäume, die außerhalb des Waldes bzw. gärtnerisch genutzter Grundflächen oder außerhalb von Hausgärten stehen, zu fällen. Ganzjährig erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte oder notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen, die nicht aufzuschieben sind. In üblichen Hausgärten dürfen Bäume ebenfalls das ganze Jahr über gefällt werden.
Achtung: Gehölze, in denen Vögel nisten, dürfen nicht gefällt werden. Möglicherweise stehen im Einzelfall weitere Vorschriften einer Fällung entgegen wie beispielsweise Bebauungspläne, Verordnungen zu Schutzgebieten oder Naturdenkmälern. Der Grund für diese Regelung im Bundesnaturschutzgesetz liegt in den Aktivitäten der Flora und Fauna von Frühjahr bis Herbst: Die ersten Weidenkätzchen und die Blüten der Obstbäume sind eine wichtige Nahrung für die Bienen. Oft brüten in den Zweigen viele Singvögel in einer Saison mehrmals hintereinander. Auf den Blättern, Nadeln und Zweigspitzen finden sich die Larven der Marienkäfer und auch so manche Schmetterlingsraupe z. B. die des Großen Schillerfalters, des Segelfalters und des Trauermantels. In Spalten und Höhlen älterer Bäume leben Bilche, Fledermäuse, Spechte und Meisen, die hier ihre Jungen großziehen oder sich verstecken. Es ist wichtig, dass all diese Vorgänge möglichst ungestört ablaufen können. Denn die Zeit der Nahrungssuche, Vermehrung und Jungenaufzucht ist entscheidend für die Erhaltung der Artenvielfalt.
Auf der Homepage des Landratsamtes ist unter www.lra-toelz.de/35nat das „Merkblatt zur Fällung von Gehölzen außerhalb des Waldes“ abrufbar. Fragen beantwortet die Untere Naturschutzbehörde unter Tel. 08041 505-117 oder umwelt@lra-toelz.de.
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
