Presseinformation
vom 06.02.2026, Nr. 22
Vereinspauschale beantragen: Stichtag ist der 2. März 2026
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Der Freistaat Bayern gewährt gemäß den Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb rechtsfähiger Sportvereine (Staatszuschuss). Zusätzlich fördert der Landkreis Bad Tölz‑Wolfratshausen pauschal den Sportbetrieb (Kommunalzuschuss) ohne gesonderten Antrag.
Anträge können online gestellt werden. Zur Authentifizierung stehen BayernID (eID‑Funktion Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel) und das Elster‑Unternehmenskonto zur Wahl. Auch ein halbdigitales Verfahren gibt es, dann kann der Antrag online ohne Authentifizierung ausgefüllt, komprimiert ausgedruckt, unterschrieben und postalisch nachgereicht werden, wichtig: Ohne Unterschrift erfolgt keine Berücksichtigung.
Alle Details sowie das Online-Formular sind abrufbar unter www.lra-toelz.de/de/buergerservice/themen-a-z/vereinspauschale/
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
