Das Foto zeigt einen Stapel Zeitungen mit einem Blumenstock auf der rechten Seite im Hintergrund

Presseinformation


vom 09.12.2025, Nr. 197

Erinnerung: Umtausch von Kartenführerscheinen für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Derzeit läuft der Führerscheinumtausch der Kartenführerscheine, welche zwischen 1. Januar 1999 und 31. Dezember 2001 ausgestellt worden sind. Die Frist endet zum 19. Januar 2026. Danach beginnt die Frist für den Tausch der Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004.

Vor dem Jahr 1953 geborene Inhaber von Kartenführerscheinen müssen diese erst bis 19. Januar 2033 tauschen. Dies ist unabhängig von den geltenden Umtauschfristen der Ausstellungsjahre. Mit dem Ablauf der Umtauschpflicht erlischt die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht. Allerdings muss man bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei mit einem Bußgeldverfahren rechnen

Es besteht die Möglichkeit, den Umtausch auch ohne Behördengang vorzunehmen. Unter www.lra-toelz.de/de/buergerservice/themen-a-z/fuehrerscheinumtausch/ kann der Antrag online gestellt werden. Die Vorgehensweise wird dort Schritt für Schritt erklärt. Benötigt werden ein biometrisches Lichtbild in Papierform, eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses (in diesem Fall ist eine aktuelle Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde beizufügen) und der bisherige Führerschein. Natürlich kann der Führerschein auch persönlich umgetauscht werden, dafür muss vorab ein Termin vereinbart werden.

Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen