Darstellung einer Computertastatur darauf liegt ein Aktenhefter mit dem Label "Verwaltung".

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website https://www.lra-toelz.de des Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen sowie für die nachfolgend aufgeführten Seiten:

  • www.sozialwegweiser.net
  • formulare.lra-toelz.de

Die Erklärung gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden beziehungsweise für eingebettete Inhalte von Dritten, zum Beispiel für Inhalte technischer Anbieter:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Derzeit gibt es auf dieser Website noch kein Gebärdensprachvideo, jedoch wird dieses in Kürze eingebunden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Webangebot barrierefrei zu gestalten und bestehende Mängel zu beheben. Mängel werden sukzessive behoben, hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeiten mit der BayDiV

  • PDF-Formate, Broschüren und andere Dateien zum Download
    Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Dokumente, die von Dritten (zum Beispiel von anderen Organisationen, Ministerien und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte
    Fremdwörter sind noch nicht ausgezeichnet.
  • Bereitstellung der ausgeschriebenen Form oder der Erklärung einer Abkürzung
    Wir sind bemüht Informationen, die für das Verständnis von Abkürzungen notwendig sind, zur Verfügung zu stellen beziehungsweise geschieht dies in der Regel in den Dokumenten selbst.
  • Manche Nicht-Text-Inhalte besitzen keinen aussagekräftigen Alternativtext oder werden von Screenreadern nicht ausgegeben.
  • Vereinzelt sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht identifizierbar
  • Durch die Ausgabe von Untermenüs wird eine sinnvolle Lesereihenfolge unterbrochen
  • Gebärdensprachenvideo fehlt
  • Inhalte Dritter, Importe über Schnittstellen, Nachnutzungen im Rahmen der OZG-Umsetzungen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Mai 2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung der öffentlichen Stelle nach dem "BIK BITV-Test und den WCAG 2.2 (Web)". Sobald ein barrierefreies Dokument des Barrierefreiheitsberichts vorliegt, wird es auf dieser Seite bereitgestellt.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter webservices@lra-toelz.de oder über unseren Online-Service Barriere melden.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter webservices@lra-toelz.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange-Platz 1
E-Mail: webservices@lra-toelz.de
Tel. 08041 505-310
Fax. 08041 505-300
An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
ww.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html