Öffentliche Zustellung
Am 27.04.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-57-22002 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Herr SAMURA Abdulrahman ab 07.03.2026 einstellt.
Der Aufenthalt von Herrn SAMURA ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.167 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Bad Tölz, 27.04.2026
Schaffer
Asylwesen
Veröffentlichung am 27.04.2026