SG 33
Zulassungsbehörde Bad Tölz
Ö f f e n t l i c h e Z u s t e l l u n g
Bad Tölz, 05.08.2026, AZ: 33-TÖL-AB-TÖL-O6666, Zulassungsbehörde Bad Tölz, Frau Auer, Prof.-Max-Lange-Platz 11, 83646 Bad Tölz, Telefon: 08041/505-748, Telefax: 08041/505-251, E-Mail: barbara.auer@lra-toelz.de
Zulassungsrecht;
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Mirko Oliver, Freih.-v.-Stein-Str. 18 a, 83646 Bad Tölz
Öffentliche Zustellung des Eingriffverwaltungsbescheides vom 05.08.2026, AZ. 33-TÖL-AB / TÖL-O6666 gemäß Art. 41 BayVwVfG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs.2 VwZVG.
- Der derzeitige Aufenthaltsort des vorgenannten Empfängers ist unbekannt.
Zustellungsversuche des o.g. Bescheides durch die Post blieben unter der angegebenen Anschrift erfolglos ebenso anschließende Ermittlungen über den aktuellen Aufenthalt.
Das o.g. Schriftstück wird daher gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt.
Der Bescheid liegt bei der Zulassungsbehörde Bad Tölz des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 11, 83646 Bad Tölz, während der Dienststunden zur Abholung durch den Betroffenen auf.
Es erfolgt der besondere Hinweis, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (vgl. Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG).
Der Bescheid gilt nach Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
gez.
Auer
Veröffentlichung am 06.08.2026