Am 04.08.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG54/ 45 / 21073 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Herr Ibrahim COBAN ab 01.08.2026 einstellt.
Der Aufenthalt von Herr COBAN ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.180 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Bad Tölz, 04.08.2026
gez.
Bousseljot
Asylwesen
Veröffentlichung am 04.08.2026