Öffentliche Zustellung für Frau Heba AL MAHMOUD vom 04.08.2026

Am 04.08.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-51-22148 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG von Frau Heba AL MAHMOUD einstellt. 

Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG). 

Bad Tölz, 04.08.2026 

gez.
Steiner
Sachbearbeiterin Asylwesen

Veröffentlichung am 04.08.2026