Am 04.08.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-51-22148 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG von Frau Heba AL MAHMOUD einstellt.
Der Aufenthalt von Frau AL MAHMOUD ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an sie durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann von der Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2167 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Bad Tölz, 04.08.2026
gez.
Steiner
Sachbearbeiterin Asylwesen
Veröffentlichung am 04.08.2026