Wahlen
Kommunalwahlen am 8. März 2026
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden am Sonntag, 8. März 2026 statt.
Wahlberechtigte können am Wahltag von 8 bis 18 Uhr wählen.
Wenn bei der Bürgermeister- oder Landratswahl auf keine Kandidatin und keinen Kandidat über die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfällt, kommt es zur Stichwahl. Diese findet am 22. März 2026 zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Wissenswertes
Wahlvorschläge
Die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien und Wählergruppen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sich daher nicht selbst zur Wahl stellen, sondern muss von einer Partei oder Wählergruppe nominiert werden.
Bei der Bürgermeister- und Landratswahl darf jeder Wahlvorschlag nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten enthalten.
Unabhängig von der Größe der Gemeinde oder des Landkreises darf bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen jeder Wahlvorschlag höchstens so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie ehrenamtliche Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Nur im Falle einer Mehrheitswahl, das heißt wenn im Wahlkreis nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde, darf die Zahl der sich bewerbenden Personen bis auf das Doppelte der zu wählenden Gemeinderats- oder Kreistagsmitglieder erhöht werden. Die Auswahl und die Reihenfolge der sich bewerbenden Personen legen die Parteien und Wählergruppen in Aufstellungsversammlungen fest.
Für Wählergruppen ist keine bestimmte Organisationsform vorgeschrieben. Auch lose Zusammenschlüsse von Wahlberechtigten können daher als Wählergruppe auftreten und Wahlvorschläge einreichen.
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter machen zunächst spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag (9. Januar 2026) die eingereichten Wahlvorschläge ortsüblich bekannt. Danach werden spätestens am 22. Tag vor dem Wahltag (3. Februar 2026) die für die Wahl zugelassenen Wahlvorschläge ortsüblich bekanntgemacht.
Stimmberechtigung
Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 42. Tag vor der Wahl (25. Januar 2026) bei einer Gemeinde in Bayern für eine Wohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten von ihrer Gemeinde bis spätestens drei Wochen vor der Wahl (15. Februar 2026) eine postalische Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des Wahlrechts bis zum Wahltag warten.
Rechtliches
- 2. Amtsblatt vom 09.01.2026: Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistags und Landrats im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen am 08.03.2026 und Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
- 26. Amtsblatt vom 11.12.2025: U.a. Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistags und der Landrätin/des Landrats im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen am 08.03.2026
Kommunalwahl 2020
Bundestagswahl 2025
Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages fand am 23. Februar 2025 statt. Die Wahlperiode dauert vier Jahre.
Endgültiges Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025
Das endgültige Wahlergebnis des Stimmkreises 222 steht fest. Unter dem Link können Sie die jeweiligen Ergebnisse der zum Stimmkreis gehörenden Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach abrufen.
Europawahl
Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung bilden in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsgrundlage. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach nationalen Wahlgesetzen, nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Endergebnis der Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
Landtagswahl
Die vergangene Landtagswahl fand am 8. Oktober 2023 statt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
