Darstellung einer Computertastatur darauf liegt ein Aktenhefter mit dem Label "Verwaltung".

Reformierte Schuleingangsuntersuchung

Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)

Bevor Kinder eingeschult werden, durchlaufen sie die Schuleingangsuntersuchung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kinder optimal auf den Schulstart vorbereitet sind. Im Landkreis wird ab diesem Herbst mit der sogenannten reformierten Schuleingangsuntersuchung begonnen. Ziel ist es, bei Bedarf eine frühzeitige Unterstützung zu bieten, um den erfolgreichen Übergang in die Schule zu fördern. Am Einschulungszeitpunkt und -alter ändert sich nichts. 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und in der Leistungsbeschreibung aus dem Bayernportal:

Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Sie erhalten ein Einladungsschreiben mit den wichtigsten Informationen. Darin finden Sie Ihre PIN und QR-Codes zu unserem Online-Service Terminvereinbarung sowie einen Link auf diese Seite. 
  2. Wurde die U8/U9 (je nach alter ihres Kindes) bereits durchgeführt? Falls nein, unbedingt einen Termin beim Kinderarzt des Vertrauens ausmachen.
  3. Einen Termin im Gesundheitsamt online buchen mit zugesendetem PIN. 
  4. Anamnesebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch direkt online ausgefüllt werden. Bei Bedarf können im Anhang an den Online Anamnesebogen auch weitere Dokumente angefügt werden! 
  5. Am Tag des Termins
    Bitte kommen Sie zum Haupteingang des Landratsamtes.
    Mitzubringende Unterlagen: Gelbes Untersuchungsheft, Impfausweis und ausgefüllten Anamnesebogen (falls nicht online bereits ausgefüllt). Ausführliche Informationen siehe auch „Benötigte Unterlagen“!


Benötigte Unterlagen

Fotografie eines Untersuchungsheftes für die Vorsorgeunteruntersuchung und des Impfpasses. Beide Hefte sind gelb.
  • Gelbes Heft (Vorsorgeuntersuchungen) mit durchgeführter U8/ U9 / oder Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft
  • Impfausweis
  • Ausgefüllter Anamnesebogen zur medizinischen Vorgeschichte Ihres Kindes (liegt der Einladung bei,- kann auch online ausgefüllt werden)
  • Sofern Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis oder einen Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis o. ä.) besitzt, bringen Sie bitte auch diesen mit, ebenso -falls vorhanden- Brille oder Hörgerät. Falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde, können Sie eine Bescheinigung darüber vom HNO- bzw. Augenarzt mitbringen.
  • Sollte es Ihnen aus triftigen Gründen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur reformierten Schuleingangsuntersuchung vorzustellen, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen.
  • Falls Sie und Ihr Kind im Ausland leben und ihr Kind dort zur Schule gehen soll, benötigen wir eine Bescheinigung über eine entsprechende Untersuchung, bzw. eine Schulbescheinigung der dortigen Schule.


Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zur reformierten Schuleingangsuntersuchung