Gleichstellungsstelle
Ziele der Gleichstellungspolitik - Aufgaben der Gleichstellungsstelle
Die vielfältigen Aufgabenschwerpunkte von Gleichstellungsstellen definieren sich über das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG).
Nach Art. 2 BayGlG fördert die Gleichstellungsbeauftragte die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.
Die Ziele der Gleichstellungspolitik sind:
- Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie immer noch unterrepräsentiert sind
- Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien
- Eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirkt zudem nach Art. 20 BayGlG im Rahmen der Zuständigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises auch auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin.
Hierbei kann die Gleichstellungsbeauftragte insbesondere beratend tätig werden, Anregungen vorbringen, Initiativen entwickeln, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sowie gleichstellungsbezogene Projekte durchführen oder unterstützen und mit Frauenverbänden und -organisationen zusammenarbeiten.
Gesetzlicher Auftrag - Hintergrund der Gleichstellungsstelle
Aus heutiger Sicht ist es kaum mehr vorstellbar, dass die Frauen in Deutschland erst nach langen Kämpfen 1918 das Wahlrecht erhielten. Das Frauenwahlrecht war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
1949 wurde im Grundgesetz die Gleichberechtigung im Grundgesetz gesetzlich verankert. So heißt es im Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. 1994 wurde der Artikel 3 im Grundgesetz durch einen weiteren Zusatz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Die Bayerische Verfassung regelt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Art. 118 Abs. 2 „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“.
Mittlerweile wurden in allen Bundesländern Gleichstellungsgesetze verabschiedet. Diese regeln die Aufgaben von Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten verbindlich.
Das bayerische Gleichstellungsgesetz trat am 01.07.1996 in Kraft und wurde zum 30.06.2006 geändert und unbefristet verlängert.
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat bereits am 01.08.1990, also 6 Jahre vor dem Inkrafttreten des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes, eine Gleichstellungsstelle eingerichtet.
Gleichstellungskonzept
Das Gleichstellungskonzept können Sie hier herunterladen oder die
barrierearme Abschrift des Gleichstellungskonzept einsehen
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Kurse und Veranstaltungen der Gleichstellungsstelle
Hinweise auf Kurse und Veranstaltungen finden Sie in der Regel in den Presseinformationen.
Gemeinsam gegen häusliche Gewalt
Runder Tisch „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ - Ein starkes Netzwerk für Schutz, Hilfe und Prävention

Häusliche Gewalt ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, das Menschen jeden Alters, Geschlechts und jeder Herkunft betreffen kann. Betroffene stehen häufig unter großem psychischem und physischem Druck – umso wichtiger ist es, dass sie schnelle und wirkungsvolle Unterstützung erhalten.
Der Runde Tisch „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“ im Bad Tölz-Wolfratshausen vereint Fachstellen, Behörden, Beratungsstellen, Polizei, Justiz sowie freie Träger die gemeinsam ein Ziel verfolgen: Gewalt zu erkennen, ihr entgegenzuwirken und Betroffenen wirksam zu helfen.
Unsere Ziele
- Vernetzung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure im Landkreis
- Verbesserung des Hilfesystems für Betroffene
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema häusliche Gewalt
- Prävention und Aufklärung, um Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern
Wer ist beteiligt?
Am Runden Tisch wirken unter anderem mit:
- Vertreterinnen und Vertreter der Polizei
- Jugend- und Sozialämter
- Gleichstellungsbeauftragte
- Frauenhäuser und Beratungsstellen
- Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Justizbehörden
- Träger freier Wohlfahrtspflege
Unsere Haltung
Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Der Runde Tisch steht für eine klare Haltung: Jede Form von Gewalt ist inakzeptabel – sei sie körperlich, seelisch, sexualisiert oder ökonomisch. Gemeinsam setzen wir uns für ein respektvolles, gleichberechtigtes und gewaltfreies Zusammenleben ein.
Kontakt und weitere Informationen
Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind oder jemanden kennen, der Hilfe benötigt, finden Sie hier den Flyer.
Sie möchten mehr über die Arbeit des Runden Tisches erfahren oder selbst aktiv werden? Dann kontaktieren Sie uns gerne.