Darstellung einer Computertastatur darauf liegt ein Aktenhefter mit dem Label "Verwaltung".

Engagement und Ehrenamt

Informationen und Anträge zur Ehrenamtskarte sowie rund ums Engagement im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und zur EhrenamtsApp Flexhero. FAQ und Projekte.

Aufgaben des Ehrenamtsbüros

Beratung und Vermittlung für ehrenamtliches Engagement

Druck

Ziel des Ehrenamtsbüros ist u. a. die Vermittlung eines positiv besetzten Altersbildes durch die Darstellung der Potenziale älterer Freiwilliger, die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement sowie die Stärkung des Generationenzusammenhalts.

Das Ehrenamtsbüro des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen unterstützt landkreisweit Menschen ab 50 Jahren, die für sich und andere selbstbestimmt aktiv werden möchten, bei der Suche einer für sie sinnvollen und befriedigenden freiwilligen Tätigkeit und vermittelt sie in bereits bestehende Einrichtungen. Gleichzeitig initiiert das Ehrenamtsbüro auch ansprechende, neue Projekte oder hilft interessierten Freiwilligen, die etwas gemeinsam ins Leben rufen wollen, bei der Umsetzung eigener Projekte.

Ein großer Bereich ist die Kooperation und Vernetzung innerhalb der Kommune; wenn notwendig unterstützt das Ehrenamtsbüro die Gemeinden und Städte des Landkreises beim Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen auf örtlicher Ebene oder berät Einrichtungen, die ältere Freiwillige einsetzen.

 

FlexHero 

Hier werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht!

Ihr Verein ist auf der Suche nach neuen engagierten Menschen?

Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen stellt den Vereinen und Organisationen im Landkreis den Engagementplaner FlexHero kostenfrei zur Verfügung.

FlexHero ist eine Software und eine App, die es Ihnen ermöglicht auf einfachem, digitalen Weg nach Ehrenamtlichen zu suchen.

Über die Software FlexHero können Sie Ihre eigenen ehrenamtlichen Projekte in nur wenigen Minuten veröffentlichen, welche daraufhin in Echtzeit in der FlexHero App dargestellt werden. FlexHero hilft Ihnen dabei, mit ehrenamtlich engagierten Menschen aus der Region in Kontakt zu treten und Termine zu vereinbaren.


Flexhero Smartphone-Ansicht App und Software auf dem PC

 

 

Sie sind auf der Suche nach einem Ehrenamt? Sie wollen sich engagieren?

Die FlexHero-App laden sich Interessierte herunter und suchen darin dann entspannt nach möglichen Einsatzstellen. Mit einem Klick auf „Mitmachen“ geht eine Nachricht bei Ihnen ein und Sie können miteinander in Kontakt treten.

Für die Vereine im Landkreis und für die Engagierten ist die Nutzung des Tools kostenfrei. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen finanziert dieses Projekt.


Sind Sie neugierig geworden? 

 

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich bei uns im Landkreis ehrenamtlich zu engagieren.

Ob man mit Kindern, mit älteren Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten möchte, oder ob man sich für die Natur, Tiere und Klimaschutz oder Kultur einsetzen möchte. Es gibt viel zu tun!

Gerne beraten wir Sie im Ehrenamtsbüro im Landratsamt oder auch vor Ort in Ihrer Gemeinde zum Ehrenamt.

Auf der  FlexHero-Seite des Landkreises  finden Sie tagesaktuell die Gesuche von Vereinen und Organisationen.

 

 

Oder Sie laden sich die App "Flexhero" auf ihr Smartphone und können dort nach einem passenden Ehrenamt suchen. Einfach im Apple App Store oder im GooglePlay Store nach Flexhero suchen.

 

 

Wissenswert: Alles rund um's Ehrenamt, Information ist wichtig - fragen Sie nach!

 

Freiwilliges Engagement soll Freude machen und das Gefühl geben, etwas Sinnvolles zu tun. Dazu ist es wichtig, sich vorher darüber klar zu werden, welche Art von Tätigkeit es sein soll. Außerdem ist es gut, über bestimmte Punkte, wie etwa Kostenerstattung und Versicherung Bescheid zu wissen.

Sie schenken mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen Menschen Zeit und bringen Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse ein. Damit Ihre Zeit nicht "ver-schenkt" ist, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen Ihre gewählte Tätigkeit Spaß macht und Ihnen auch etwas zurückgibt. Lassen Sie sich bei der Wahl Ihres Ehrenamts Zeit, informieren Sie sich im Vorfeld, schnuppern Sie wenn möglich ein paar Mal in die Tätigkeit hinein.

Auf viele Fragen finden Sie hier Antworten. Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte oder kommen Sie vorbei.

Auch die Bayerische Staatsregierung würdigt das Engagement der vielen Ehrenamtlichen mit einer Beautragten für das Ehrenamt und einer neuen Internetseite. Sie finden dort allerlei Wissenswertes zum Thema Ehrenamt.


  • Das richtige Ehrenamt finden

    Wie finde ich eine Aufgabe, die zu mir passt?

    Wer eine freiwillige Tätigkeit übernehmen will, sollte sich einige Fragen stellen:

    • Wo liegen meine Interessen?
    • Suche ich Umgang mit Menschen, möchte ich lieber etwas handwerklich tun oder organisiere ich gerne?
    • Welches Wissen, welche Fähigkeiten und Stärken kann ich einbringen?
    • Wieviel Zeit kann ich aufbringen?
    • Bin ich bereit eine gewisse Verbindlichkeit einzugehen oder will ich flexibel bleiben?

    Vor Beginn der Tätigkeit sollte man der Einsatzstelle einige Fragen stellen:

    • Was genau beinhaltet die Aufgabe?
    • Welcher Zeitaufwand wird von mir erwartet?
    • Gibt es festgesetzte Einsatzzeiten?
    • Wer ist mein Ansprechpartner vor Ort?
    • Wer arbeitet mich ein?
    • Gibt es die Möglichkeit einer "Schnupperphase"?
    • Wer begleitet mich bei meiner Tätigkeit, in welcher Form und wie oft?
    • Bei wem melde ich mich ab, wenn ich einmal nicht kommen kann?
    • Brauche ich Unterstützung bei meinem freiwilligen Einsatz und wenn ja in welcher Form?
    • Wie sieht die Aufgabenaufteilung zwischen den haupt- und ehrenamtlich Tätigen aus?
    • Kann oder will ich selbst etwas gestalten bzw. habe ich ein Mitspracherecht?
    • Falls ich nicht weitermachen will, wie beende ich dann meine Tätigkeit?
    • Gibt es Nachweise über die Tätigkeit?
    • Werden Kosten erstattet und wenn ja, von wem und wie?
    • Bin ich im Rahmen meiner freiwilligen Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert?
    • Gibt es Schulungen, Fortbildungen, Ausflüge, Geselligkeiten und wer trägt hierfür die Kosten?
  • Annerkennungskultur

    Unentgeltliche Hilfe ist nicht selbstverständlich....und Anerkennung sollte von Herzen kommen!

    Menschen die Ihre Energie, Kraft und Zeit für andere investieren, haben in ganz besonderer Weise Dank und Anerkennung verdient. Die Anerkennungskultur kann ganz vielfältige Ausprägungen haben und umfasst sämtliche Formen der Würdigung, Wertschätzung und Auszeichnung sowie die Möglichkeit sich in den Organisationen, Vereinen und Einrichtungen, für die die Leistung erbracht werden, zu beteiligen. Unter Umständen ist auch die Bereitstellung finanzieller, personeller und sachlicher Ressourcen möglich.

    Viele Einrichtungen, Vereine etc. bieten Ihren freiwillig Tätigen schon eine Reihe von Vergünstigungen, wie oben exemplarisch erwähnt. Gleichzeitig gibt es auch unter bestimmten Voraussetzungen von offizieller Seite verschiedene Möglichkeiten langjähriges und besonders zeitintensives, bürgerschaftliches Engagement zu würdigen.

    Hierzu zählen zum Beispiel:

FAQ zum Ehrenamt

  • Arbeitslosengeld I und II (ALG I und II)

    Der Bezug von Arbeitslosengeld I und II (ALG 1 und II) und die Ausübung eines Ehrenamtes schließen sich nicht unbedingt aus.Während des Bezuges von ALG I sind grundsätzlich 165 € aus ehrenamtlicher Tätigkeit anrechnungsfrei. Da dies aber stark von der Art der Tätigkeit und der Einkünfte abhängt, ist vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit eine genaue Beratung durch die Agentur für Arbeit erforderlich. 

    Im ALG II bleiben 100 € und entsprechende, nachgewiesene Aufwendungen anrechnungsfrei. Auch hier ist eine vorherige, genaue Beratung durch das Jobcenter in jedem Fall zu empfehlen.

  • Aufwandsentschädigung

    Ehrenamtliche Tätigkeit wird manchmal auch mit einer Aufwandsentschädigung honoriert. Eine sogenannte Vergütung für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhält man nicht. Das Wesen des Ehrenamts ist es ja gerade, unentgeltlich tätig zu sein.

    Dennoch kann es unter Umständen sein, dass man eine Aufwandsentschädigung erhält, entweder in Form eines Auslagenersatzes im Rahmen der Ehrenamtspauschale für die tatsächlich entstandenen Kosten, der pauschal oder gegen Vorlage der Belege erfolgen kann oder eine geringe Bezahlung im Rahmen der Übungsleiterpauschale.

    Inwieweit diese Geldleistungen der Einkommenssteuer unterliegen können Sie bei den Begriffen selbst nachlesen.

  • Bürgerschaftliches Engagement... 


    ... bezeichnet den selbstbestimmten und zielgerichteten Einsatz für nachhaltige Verbesserungen sowohl im persönlichen Lebensumfeld als auch im Gemeinwesen.

    Bürgerschaftliches Engagment eröffnet kreative und gemeinschaftliche Lösungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens durch Verbindung von Eigeninitative und sozialer Verantwortung und umfasst letztlich die Freiwilligenarbeit, Ehrenämter, Selbsthilfe, Bürgerinitiativen und selbstorganisierte Projekte.

    Es geht dabei auch um die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Bürger und Kommune. Öffentliche Anliegen werden so zur Angelegenheit der Bürger und Bürgerinnen selbst.


  • Bundesfreiwilligendienst

    Zum 01.07.2011 wurde in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt und damit auch der Zivildienst abgeschafft. Zum gleichen Zeitpunkt startete der Bundesfreiwilligendienst.

    Mit dem Bundesfreiwilligendienst möchte man Bürgerinnen und Bürgern, die sich für ein freiwilliges Engagement interessieren, gewinnen und interessante Angebote für sie zur Verfügung stellen.

    Im Gegensatz zu dem ehemaligen Zivildienst gibt es beim Bundesfreiwilligendienst keine Altersbeschränkung.

    Jede/Jeder kann mitmachen und sich beim Bundesfreiwilligendienst gemeinwohlorientiert im sozialen oder ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz engagieren.

    Voraussetzung ist, dass die Schule abgeschlossen wurde.

    Das Engagement darf zwischen 6 und 24 Monate lang sein, und für alle die älter als 27 Jahre sind, ist es auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) möglich. Freiwillige erhalten ein Taschengeld von monatlich bis zu 402 €. Die Entscheidung über die tatsächliche Höhe liegt bei der Einsatzstelle. Freiwillige erhalten außerdem einen Ausweis, der ihnen Vergünstigungen wie ermäßigte Fahrkarten, Eintrittskarten in Museen oder ähnliches gewährt.

    Geeignete Einsatzstellen und weitere detaillierte Auskünfte finden Sie über den externen Link unten.

  • Datenschutz in Vereinen und Organisationen

    Datenschutz ist ein wichtiges Thema, soll aber auch nicht zu schlaflosen Nächten führen.

    Darum gibt es für Vereine eine Telefon-Hotline, die zu den wichtigen Fragen im Bereich Datenschutz Antworten liefert.

    Datenschutz-Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige in Bayern

    Telefonnummer: 0981 / 53-1810

    Servicezeit von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Auch auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht www.lda.bayern.de finden Sie hilfreiche Antworten auf datenschutzrechtliche Fragen.

  • Ehrenamt

    Ehrenamt im klassischen Sinne ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist.

    Der Begriff Ehrenamt geht auf ein soziales oder politisches Amt zurück und kann unter Umständen auch verpflichtend sein (Beispiel für Ehrenämter sind: Wahlhelfer, Schöffen, Laienrichter etc.).

    Der Volksmund spricht vom Ehrenamt und meint damit aber oft ein weites Feld von verschiedenen Begrifflichkeiten. z.B. auch freiwilliges Engagement oder bürgerschaftliches Engagement.

    Aber egal ob man ehrenamtlich, freiwillig oder bürgerschaftlich engagiert ist, allen gemeinsam ist:

    • Es erfolgt keine angemessene, leistungsgerechte Bezahlung.
    • Es gibt keinen rechtlichen und physischen Zwang; der Einsatz erfolgt aus freiem Willen.
    • Der Einsatz zielt in der Regel auf eine Steigerung des Gemeinwohls ab.
    • Mit diesem Kriterium erfolgt die Abgrenzung zur Selbsthilfe oder Hausarbeit für den eigenen Nutzen.
    • Das Engagement findet weitgehend im öffentlichen Raum statt, die Teilnahme ist anderen Personen generell möglich.
  • Ehrenamtspauschale

    Die Ehrenamtspauschale wurde 2013 eingeführt und ist gedacht für Aufwendungen, die direkt mit dem Ehrenamt verbunden sind. Sie kann für jede Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden.

    Die Ehrenamtspauschale ist ab 1.1.2021 bis zu einem Betrag in Höhe von 840 € jährlich steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG). Darüber hinausgehende Beträge sind zu versteuern.

    Weitere Voraussetzungen:

    Die ehrenamtliche Tätigkeit muss der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und darf nur nebenberuflich ausgeübt werden und weniger Zeit als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs andauern.

    Die Ehrenamtspauschale darf nicht in Anspruch genommen werden wenn für dieselbe Tätigkeit bereits eine Übungsleiterpauschale bezogen wird - und umgekehrt.

    Wohl aber kann die Übungsleiterpauschale neben der Ehrenamtspauschale geltend gemacht werden, wenn es sich um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handelt.


  • Freiwilligensurvey

    Das Freiwilligensurvey ist ein Engagementbarometer, das 2009 zum dritten Mal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben wurde.

    Um auch für Bayern Daten zum Freiwilligen Engagment zur Verfügung stellen zu können, hat das Bayerische Staatsministerium den Freiwilligensurvey 2009 auch für das Land auswerten lassen. Das Freiwilligensurvey ist die neueste Erhebung über die aktuelle Situation und Trends in der Ehrenamtsarbeit. Hier erhalten Sie einen generellen Überblick über das Engagementverhalten z.B. auch über Geschlechter und Alter verteilt.

  • Freiwilliges Engagement

    Wenn man freiwilliges Engagement leistet, steht die persönliche Motivation und Weiterentwicklung im Vordergrund.

    Man möchte sich aus eigenem Antrieb und selbstbestimmt einbringen und nicht, weil es gesellschaftlich erwartet wird. Man möchte sich nicht sein Leben lang verpflichten. Es wird deshalb oft nur ein befristeter Einsatz ins Auge gefasst.

     

    Freiwilliges Engagement soll ein Geben und Nehmen sein, aus welchem ein persönlicher Nutzen nichtmonitärer Art gezogen werden kann.

     

    Die Bezeichnung freiwilliges Engagement geht auf den englischen Begriff volunteer

    zurück und meint sich anbieten, sich freiwillig melden.

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

    Das FSJ bietet eine Möglichkeit zur beruflichen Orientierung und fördert die Entwicklung sozialer Kompetenzen.

    Beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) handelt es sich um ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen und nicht um ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis. Das FSJ bietet  jungen Menschen unter 28 Jahren die Chance, als Freiwillige etwas für sich und andere Menschen zu tun. Voraussetzung für das FSJ ist, dass die Teilnehmenden bereits ihre Schulpflicht erfüllt haben. Die Dauer des Freiwilligen Sozialen Jahres ist variabel, aber mindestens 6 Monate und höchstens 24 Monate.

    Um herauszufinden, wo in Ihrer Umgebung ein FSJ absolviert werden kann, lohnt sich auch ein Blick auf die typischen Jobbörsen im Internet. Denn einige Anbieter inserieren dort auch Ihre FSJ Angebote.

    Weitere Informationen über das Freiwillige Soziale Jahr erhalten Sie über folgende Seiten:

     

  • Führungszeugnis / erweitertes Führungszeugnis 


    Bei einer ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, wird empfohlen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen zu lassen.

    In manchen Bereichen ist es sogar zwingend erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorab.
    Wenn Sie das Führungszeugnis im Rahmen Ihrer freiwilligen, ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen, können Sie dies im Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder Stadt Ihres Wohnortes beantragen.
    Das Führungszeugnis wird in diesen Fällen in der Regel kostenfrei erstellt. Sie brauchen jedoch eine Bestätigung des Vereins, oder der Organisation in der Sie als Ehrenamtliche/r tätig sind. Dann bekommen sie es kostenfrei.

    Die Arbeitshilfe für  freie Träger, Vereine, Gemeinden und Verantwortliche in der Jugendarbeit können Sie herunterladen:

  • Handlungsfelder des bürgerschaftlichen Engagements 


    Bürgerschaftliches Engagement ist in vielen Bereichen möglich:

    • Sport und Bewegung
    • Kultur und Musik
    • Freizeit und Geselligkeit
    • Gesundheit
    • Soziales
    • Schule und Kindergarten
    • Bildungsarbeit für Jugendliche und Erwachsene
    • Umwelt-, Natur- und Tierschutz
    • Politik und politische Vertretung
    • berufliche Interessensvertretungen außerhalb des Betriebes
    • kirchlich bzw. religiöser Bereich
    • Kriminalitätsprobleme
    • Unfall- und Rettungsdienst / Freiwillige Feuerwehr /THW etc.
    • sonstige bürgerschaftliche Aktivitäten am Wohnort
  • Nachwuchsgewinnung

    Immer mehr Vereine stehen vor der Aufgabe neue Mitglieder für die Vorstandschaft zu gewinnen. 

    In der folgenden Broschüre des Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt DSEE finden Sie hilfreiche Tipps

  • Übungsleiterpauschale

    Die Übungsleiterpauschale ist vorwiegend mit dem ehrenamtlichen Engagement als Trainerin oder Trainer im Sportbereich verbunden. Nichtsdestotrotz gibt es auch andere ehrenamtliche Tätigkeiten, für die die steuerliche Vergünstigung in Anspruch genommen werden kann und zwar z.B. für die Tätigkeit als Ausbilder (Aus- und Fortbildung, Kurse, Vorträge), Erzieher, Betreuer, eine nebenberufliche Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen oder auch eine künstlerische Tätigkeit wie etwa als Chorleiter oder Dirigent.

    Die Übungsleiterpauschale unterliegt weiteren Voraussetzungen. So muss die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Instituiton, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.

    Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.

    Derzeit (Stand 2025) liegt der Steuerfreibetrag für die Übungsleiterpauschale bei monatlich 250 € bzw. 3.000 € jährlich. Alles darüber muss versteuert werden.

  • Versicherung im Ehrenamt 


    Bei versicherungstechnischen Fragen geht es in der Regel immer um Unfall- und Haftpflichtversicherung.

    Man sollte davon ausgehen, dass die eigenen, privaten Versicherungen der engagierten Freiwilligen ehrenamtliche Tätigkeit nicht generell abdecken.

    Vereine, Verbände, Stiftungen, Organisationen etc. sind aufgerufen für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Oft sind deshalb die Ehrenamtlichen über die Einrichtung, für die sie ehrenamtlich tätig sind, im Rahmen ihrer freiwilligen Tätigkeit, bereits mitversichert.

    Um ganz sicher zu sein, ob Versicherungsschutz besteht, ist es aber in jedem Fall sinnvoll und notwendig vor Antritt der Tätigkeit Klarheit zu schaffen. Sprechen Sie deshalb bei der jeweiligen Organisation die Versicherungsfrage an.

    Falls keine Versicherung über die Organsiation möglich ist,  Sie aber privat unfall- und/oder haftpflichtversichert sind,  informieren Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob diese im Rahmen der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Absicherung gewährleisten.

    Für Menschen, die nicht an eine Organisation etc. angebunden, sondern anderweitig freiwillig oder ehrenamtlich für das Gemeinwohl aktiv sind, bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Bayerische Ehrenamtsversicherung Schutz.

    Die von der Staatsregierung mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei.

    Der gebotene Versicherungsschutz ist jedoch nachrangig (subsidiär), was heißt, dass anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherungen (gesetzlich wie privat) im Schadensfalle der Landesversicherung vorgeht.

    Mehr über die Ehrenamtsversicherung erfahren Sie über unten stehenden Link.

    Falls Ihre eigene Unfallversicherung Sie nicht im erforderlichen Maße absichert gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung von der VBG. Sie ist nicht für alle Ehrenämter zuständig, aber sie deckt doch so einiges ab. 


Projekte, die wir unterstützen

  • Lesepaten in Grundschulen

    Lesen ist eine unverzichtbare Grundkompetenz für's Leben!

    Immer mehr Kindern fällt es schwer, flüssig zu lesen und gelesene Texte zu verstehen. Das Ehrenamtsbüro hat deshalb im November 2009 das Projekt "Lesepaten für die Grundschulen des Landkreises" ins Leben gerufen. Eingesetzt werden aktive Seniorinnen und Senioren, die schulbegleitend am Vormittag in der Schule mit einem Kind oder kleineren Gruppen das Lesen und das Textverständnis üben und die darüberhinaus die Freude am Lesen wecken.

    Über 100 Lesepatinnen und Lesepaten in 15 Grundschulen haben sich bis jetzt in diesem Bereich engagiert. Schulen, Eltern, Lehrer und vor allem die Schülerinnen und Schüler sind sehr froh über diese Unterstüzung.

    Es gibt immer wieder Bedarf an neuen Lesepatenschaften an den Schulen im Landkreis. Sollten Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an das Ehrenamtsbüro im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

  • Wohnraumberater - barrierefreier Umbau

    So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben!
    Wenn barrierefreies Bauen oder Umbauen wichtig wird, steht Ihnen über das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eine geschulte ehrenamtliche Wohnraumberaterin und der Behindertenbeauftragte des Landkreises beratend zur Seite.
    Die Beratung kann persönlich vor Ort und/oder telefonisch erfolgen. Die Wohnraumberater/innen sehen sich gerne die Gegebenheiten bei Ihnen zuhause an, sprechen mit Ihnen durch, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind, machen Vorschläge zur Umsetzung, geben Hilfestellung bei der Antragsabwicklung und nennen Ihnen die Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Wohnraumanpassungsmaßnahmen.

    Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die Lebensqualität zu verbessern. Wir möchten, dass Sie so lange wie möglich in Ihren eigenen vier Wänden gut zurechtkommen - deshalb informieren Sie sich!

    Keine Mitarbeitende gefunden.


    Die Wohnraumbroschüre und den Flyer zur Wohnberatung können Sie sich herunterladen:

  • Besuchsdienst in Senioren- und Pflegeheimen

    Es wäre schön, wenn mal jemand zu Besuch käme...

    Ein Tag in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung kann lang werden. Viele alleinstehende Bewohnerinnen und Bewohner wünschen sich Kontakte von außen, jemanden der zu ihnen zu Besuch kommt, um den Alltag ein bisschen aufzuhellen.

    Wenn Sie sich vorstellen können, ältere Menschen in Heimen zu besuchen und mit Ihnen gemeinsam einen Teil ihrer Freizeit zu gestalten, wenden Sie sich bitte an uns. Selbstverständlich können Sie auch die Einrichtungen direkt kontaktieren.


 

Ehrenamtskarte

Engagement wird anerkannt! Wer sich ehrenamtlich engagiert kann sich eine Ehrenamtskarte ausstellen lassen und finanzielle Vorteile nutzen.