Integration von Ausländern; Informationen
Kurzbeschreibung
Sie können sich über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtmäßig und dauerhaft bei uns aufhalten sowie von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, informieren.
Beschreibung
Für die Integration der rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive in Staat, Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig, wie die eigene Bereitschaft, bestehende Integrationsangebote anzunehmen und die Integration selbst zu wollen und zu unterstützen. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern gegenseitiges Geben und Nehmen. Eine echte Integration ist aber nur dann möglich, wenn die Zahl der zu Integrierenden begrenzt ist und durch eine sozialverträgliche Steuerung des Zuzugs von Ausländern die Akzeptanz der Bevölkerung gewahrt wird.
Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie der Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (siehe verschiedene Aufenthaltstitel unter "Verwandte Themen") ist ein erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung.
Ohne Sprache keine Integration! Nur wer Deutsch spricht, kann sich im täglichen Leben zurechtfinden, einen Schulabschluss erwerben und am Arbeitsmarkt aktiv teilnehmen. Sprache ist der erste Schritt in die Mitte unseres Lebens. Solche wichtigen Sprachkenntnisse vermittelt der Integrationskurs.
Der allgemeine Integrationskurs beinhaltet einen Sprach- und einen Orientierungskurs. Der Sprachkurs mit 600 Stunden hat zum Ziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden dient der Orientierung in der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands und enthält schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung insbesondere zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Um die Kurse flexibler für die jeweilige Zielgruppe zu gestalten, können bei Bedarf spezielle Integrationskurse eingerichtet werden (z.B. bei erhöhtem Betreuungsaufwand), die dann bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Stunden im Orientierungskurs umfassen.
Für die Teilnahme am Integrationskurs haben Teilnahmeberechtigte einen Kostenbeitrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu leisten. Wer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, kann hiervon auf Antrag befreit werden.
Nach § 44 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben erwachsene Ausländer und Ausländerinnen, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und nicht bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, in der Regel Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzuges, aus bestimmten humanitären Gründen oder als langfristiger Aufenthaltsberechtigter (EU) erhalten haben. Entsprechende Bestätigungen der Teilnahmeberechtigung erteilen die Ausländerbehörden.
Andere Ausländer und Ausländerinnen und deren Familienangehörige können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze für eine Kursteilnahme zugelassen werden (vgl. § 44 Abs. 4 AufentG). Dies gilt auch für Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind sowie für Ausländer, die im Besitz einer Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Abs. 5 AufenthG sind. Deutsche Staatsangehörige, die integrationsbedürftig sind (weil sie z.B. im Ausland aufgewachsen sind), können ebenfalls zum Integrationskurs zugelassen werden.
Neben dem Aspekt des FÖRDERNS von Integration ist auch der Aspekt des FORDERNS im Aufenthaltsgesetz verankert. § 44a AufenthaltG regelt die Voraussetzungen, unter denen Ausländer zum Integrationskurs verpflichtet werden können, u.a. bei Fehlen einfacher Deutschkenntnisse. Wird einer solchen Verpflichtung nicht nachgekommen, sind Sanktionsmaßnahmen, wie etwa die Verhängung eines Bußgeldes, vorgesehen. Gemäß § 8 Abs.3 Satz 6 AufenthG soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, bis der Integrationskurs erfolgreich (entspricht B1 Niveau GER) abgeschlossen wurde. Ob der Ausländer seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs verletzt, ist im Übrigen bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen (vgl. § 8 Abs. 3 AufenthG). Nach dem Willen des Gesetzgebers besteht insofern ein Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus und Integrationsfortschritt.
Spezielle Hinweise für Kreis Bad Tölz-WolfratshausenUnter der Rubrik Formulare finden Sie folgende Unterlagen:
- Wichtige Kontaktdaten - Important contact details - Важливі контактні дані
- Verhalten im Brandfall - What to do in the event of a fire - Що робити у разі виникнення пожежі
- Notfallnummern - Emergency numbers - Номери екстрених служб
- Information zur Kostenerhebung in Asyunterkünften - Cost collection - Збір вартості
- Kostenauflistung Gemeinschaftsunterkünfte
- Hausordnung in Asylunterkünften - house rules - правила внутрішнього розпорядку
- Flüchtlingsintegrationsberatung (FIB) im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen - Sprechzeiten/ time slot/ أوﻗﺎت اﻻﺳﺗﻘﺑﺎ/ görüşme saatleri/ години прийому/ Heures de consultation
- Filmen und Fotografieren verboten - Film and photography ban - Interdiction de filmer et de photographier - Заборона на кіно та - حظر الأفلام والتصوير الفوتوغراف لحماية الخصوصية والحقوق الشخصية لجميع
- Flyer Schimmel vermeiden - Informationen Lüften-Ventilation - Інформація про вентиляцію
Viele weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite "Dokumente für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften | Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen". Den Seitenverweis finden Sie unter "weiterführende Links".
Formulare
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Für Gemeinschaftsunterkünfte
- Flyer Schimmel vermeiden - Informationen Lüften-Ventilation - Інформація про вентиляцію
für Gemeinschaftsunterkünfte
- Flüchtlingsintegrationsberatung (FIB) im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen - Sprechzeiten/ time slot/ أوﻗﺎت اﻻﺳﺗﻘﺑﺎ/ görüşme saatleri/ години прийому/ Heures de consultation
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Aushang für Gemeinschaftsunterkünfte
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Mehrsprachig für Gemeinschaftsunterkünfte
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Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Aufenthaltsrecht
- Bayerische Integrationspolitik
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Integrationskurse
- Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Dokumente für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften - Themenseite
- Hausordnung _ house rules _ правила внутрішнього розпорядку
- Information_Kostenerhebung_Cost collection_Збір вартості
- Informationen Lüften_ Ventilation information_Інформація про вентиляцію
- Notfallnummern _Emergency numbers_ Номери екстрених служб
- Verhalten im Brandfall_What to do in the event of a fire_ Що робити у разі виникнення пожежі
- Wichtige Kontaktdaten_ Important contact details_ Важливі контактні дані
- Portal "Integration leben - IN BAYERN DAHEIM"
- Statistisches Bundesamt - Ausländische Bevölkerung
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