Kreistag; Informationen zu Sitzungsniederschriften

  • Kurzbeschreibung

    Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
  • Beschreibung

    Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

    • Tag und Ort der Sitzung,
    • die anwesenden Kreisräte,
    • die behandelten Gegenstände,
    • die Beschlüsse und
    • das Abstimmungsergebnis.

    Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

  • Voraussetzungen

    Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei. Sie können sich auch Kopien erteilen lassen, wofür der Landkreis Kosten erheben kann.

  • Rechtsgrundlagen


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