Tiertransport; Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln

  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie Straßentransportmittel gewerblich für Tiertransporte einsetzen möchten, die länger als 8 Stunden dauern, benötigen Sie eine Zulassung für das Transportmittel vom zuständigen Veterinäramt.

  • Beschreibung

    Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt für Beförderungen innerhalb der EU, die 8 Stunden oder länger dauern oder innerhalb Deutschlands, die länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere).

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

    Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, muss das verwendete Transportmittel mit

    • einem Navigationssystem,
    • einem leistungsfähigen Lüftungssystem,
    • einem Temperaturüberwachungssystem mit Datenschreiber und
    • einem Warnsystem für Überschreitung zulässiger Höchst- bzw. Mindesttemperaturen

    ausgestattet sein und die technischen Anforderungen der EU-Tiertransport-Verordnung (VO (EG) Nr. 1/2005) erfüllen.

  • Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor der Nutzung des Transportmittels stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.

  • Kosten

    Gebühr: 100 bis 1.000 EUR
  • Rechtsgrundlagen

  • Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung.